Ermittlung einer Stichprobe nach § 16 Absatz 8 Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie
Auftragsdetails | |
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Auftragsname | Ermittlung einer Stichprobe nach § 16 Absatz 8 Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie |
Auftragsdatum | 19.10.2023 |
Abgabefrist | 01.07.2024 |
Status | beauftragt |
Beauftragung | Ermittlung einer Stichprobe nach § 16 Absatz 8 Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (Erfassungsjahr 2025) |
Beteiligungsverfahren | nein |
Auftragsinhalt
Das IQTIG wird beauftragt, für das Erfassungsjahr 2025 zunächst eine Grundgesamtheit der Einrichtungen zu ermitteln. Die Einrichtungen sind dabei nach Art der Einrichtung (Erwachsenenpsychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik) zu kategorisieren. Aus der Grundgesamtheit wird eine repräsentative Stichprobe gezogen. Für die Ziehung der Stichprobe ist ein adäquates Stichprobenkonzept mit einer differenzierten, merkmalsstratifizierten Stichprobenziehung vorzulegen. Für das Erfasssungsjahr 2025 erfolgt die Ziehung der repräsentativen Stichprobe im Umfang von fünf Prozent.