PPP - Spezifikation
| Auftragsdetails | |
|---|---|
| Auftragsname | PPP - Spezifikation |
| Auftragsdatum | 14.05.2020 |
| Abgabefrist | 15.01.2021 |
| Status | abgegeben |
| Beauftragung | Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Beauftragung des IQTIG mit der Übernahme von Aufgaben gemäß der PPP-RL |
| Beteiligungsverfahren | nein |
Auftragsinhalt
Die Erstellung der Erstfassung der Spezifikation und sämtlicher im Zuge von Änderungen der PPP-RL erforderlichen Änderungen der Spezifikation gemäß § 11 Abs. 2 und 6 PPP-RL i.V.m. § 11 Abs. 12 Nr. 1 PPP-RL zur technischen Umsetzung der erforderlichen bundeseinheitlichen Datenerhebung für das Nachweisverfahren im Sinne von § 11 PPP-RL, inklusive der Meldung bei Nichterfüllung gemäß § 11 Abs. 3 PPP-RL. Die Beauftragung der Spezifikation für die Erfassung der Regelaufgaben des Nachweises gemäß Teil B3 der Anlage 3 der PPP-RL wird vom GBA im Januar 2021 beschlossen.Von der Erstellung der Spezifikation umfasst ist auch die EDV-technische Aufbereitung der Dokumentation und der Datenübermittlung, die Prozesse zum Datenfehlermanagement sowie die Entwicklung der EDV-technischen Vorgaben zur Datenprüfung und eines Datenprüfprogramm für die Daten der Nachweise, insbesondere zur Überprüfung von Vollständigkeit und Plausibilität gemäß § 11 Absatz 5 PPP-RL.
Bis zur Veröffentlichung einer Spezifikation durch das IQTIG werden die Daten für das Nachweisverfahren über ein Servicedokument erhoben. Dieses Servicedokument steht den dokumentationspflichtigen Einrichtungen auf einer Internetseite des GBA zur Verfügung. Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an den GBA: PPP-RL(at)g-ba.de.
Bei Rückfragen zur technischen Handhabung des Servicedokumentes (Teil A und Teil B) hilft Ihnen der IQTIG-Verfahrenssupport gerne weiter: verfahrenssupport(at)iqtig.org.