Externe Qualitätssicherung in Krankenhäusern: IQTIG veröffentlicht Qualitätsreport 2017

Der jährliche Qualitätsreport wird im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erstellt und enthält für das Erfassungsjahr 2017 die Qualitätsergebnisse von 271 Indikatoren. Insgesamt wurden für den Qualitätsreport 2017 rund 3,3 Millionen Datensätze zur Versorgungsqualität ausgewertet.

Berlin, 21. September 2018 – Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) hat den Qualitätsreport 2017 veröffentlicht. Der jährliche Qualitätsreport wird im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erstellt und enthält für das Erfassungsjahr 2017 die Qualitätsergebnisse von 271 Indikatoren. Insgesamt wurden für den Qualitätsreport 2017 rund 3,3 Millionen Datensätze zur Versorgungsqualität ausgewertet. Diese wurden durch 1.516 Krankenhäuser mit 1.834 Standorten und durch 273 Praxen und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) im Rahmen der gesetzlichen Qualitätssicherung nach § 136ff SGB V dokumentiert.

Der diesjährige Qualitätsreport beinhaltet erstmals sektorenübergreifende Ergebnisse des ambulanten und des stationären Bereichs. Im QS-Verfahren Perkutane Koronar­intervention (PCI) und Koronarangiographie  haben insgesamt 273 Praxen und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und 1.063 Krankenhausstandorte Qualitätsergebnisse geliefert. Dieses Verfahren betrifft Untersuchungen und Eingriffe an den Herzkranzgefäßen bei Patientinnen und Patienten, bei denen ein Herzinfarkt droht oder akut abgewendet werden soll.

Das zweite sektorenübergreifende, im Januar 2017 angelaufene QS-Verfahren Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen wird im Qualitätsreport ebenfalls vorgestellt. Auswertungsergebnisse liegen für das Erfassungsjahr 2017 allerdings noch nicht vor.

Außerdem beschreibt der aktuelle Qualitätsreport 26 QS-Verfahren in 8 Bereichen der stationären Versorgung. 24 Verfahren mit 242 Qualitätsindikatoren werden nach der „Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL)“ durchgeführt. Zwei Verfahren mit 29 Indikatoren richten sich nach der „Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (Qesü-RL)“..

Wie in den Jahren zuvor, sind die Ergebnisse zu den meisten Qualitätsindikatoren stabil oder haben sich verbessert. 45 der 271 Indikatoren (17 Prozent) weisen eine signifikante Verbesserung in den Ergebnissen auf (Erfassungsjahr 2016: 22 Prozent). 13 Indikatoren (5 Prozent) zeigten eine signifikante Verschlechterung der Ergebnisse (Erfassungsjahr 2016: 4 Prozent). 182 Indikatorergebnisse (67 Prozent) sind gegenüber dem Vorjahr unverändert (Erfassungsjahr 2016: 69 Prozent). Bei 31 Qualitätsindikatoren (11 Prozent) kann keine Aussage über eine Veränderung der Ergebnisse gemacht werden (Erfassungsjahr 2016: 5 Prozent). Dies ist zum Beispiel bei neu eingeführten oder veränderten Indikatoren der Fall.

Am 24. und 25. September 2018 veranstaltet der G-BA in Berlin seine 10. Qualitätssicherungskonferenz. Sie ist eine der zentralen Foren in Deutschland zum Thema Qualitätssicherung. Der zweite Tag der Konferenz wird inhaltlich vom IQTIG ausgerichtet. Anlässlich der Konferenz stellt das IQTIG seinen Qualitätsreport 2017 öffentlich vor und zur Verfügung.

Der komplette Qualitätsreport 2017 steht auf der Website des IQTIG als barrierefreie PDF-Datei zur Verfügung: https://iqtig.org/berichte/qualitaetsreport/. Auch eine Zusammenfassung des Reports ist dort zu finden.

Unter qualitaetsreport(at)iqtig.org können gedruckte Exemplare des Qualitätsreports kostenlos bestellt werden.

Das IQTIG ist das zentrale Institut für die gesetzlich verankerte Qualitätssicherung im Gesundheitswesen in Deutschland. Seine Aufgaben in der einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung sind im Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) in § 137a Abs. 1 beschrieben. Darüber hinaus definiert das Krankenhausstrukturgesetz Aufgaben des IQTIG in der qualitätsorientierten Steuerung des Gesundheitswesens. Geregelt wird die externe Qualitätssicherung in Deutschland durch Beschlüsse und Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) im Rahmen der §§ 136 ff. SGB V.

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Marc Kinert
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