FAQ: Lokal begrenztes Prostatakarzinom
Allgemein
Welche Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer werden in dem QS-Verfahren adressiert?
Das QS-Verfahren adressiert Krankenhäuser, Vertragsärztinnen und Vertragsärzte einschließlich deren selektivvertraglichen Leistungen und somit den ambulanten als auch den stationären Sektor.
Als Facharztgruppen werden Urologinnen und Urologen sowie Strahlentherapeutinnen und Strahlentherapeuten einbezogen.
Was sind die Ziele des QS-Verfahrens Lokal begrenztes Prostatakarzinom (QS Prostata-Ca)?
Der Gesetzgeber sieht verschiedene verpflichtende Maßnahmen vor, um die gesundheitliche Versorgungsqualität in Deutschland zu messen, zu sichern und zu steigern. Die Aufgaben des IQTIG in der einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung sind in § 137a des SGB V beschrieben. Hauptsächlich entwickelt das IQTIG im Auftrag des gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) Indikatoren, mit denen die Qualität der Gesundheitsversorgung in Deutschland gemessen werden kann. Diese Indikatoren sind fest definierte Kriterien, anhand deren sich medizinische Qualität in einem Krankenhaus oder in einer Praxis messen, darstellen und vergleichen lässt. Qualitätsindikatoren verfügen über Referenzbereiche. Diese definieren den Wertebereich der Anforderungen für ein Qualitätsmerkmal.
Mit dem QS-Verfahren Lokal begrenztes Prostatakarzinom (QS Prostata-Ca) sollen die qualitätsrelevanten Aspekte im Bereich
- Durchführung der Diagnostik mittels Prostatastanzbiopsie
- Indikationsstellung zur adjuvanten hormonablativen Therapie
- Durchführung und Ergebnisse der radikalen Prostatektomie
- Durchführung und Ergebnisse der perkutanen Strahlentherapie / interstitiellen Brachytherapie als Monotherapie
gemessen, vergleichend dargestellt und soweit diese durch Qualitätsindikatoren erfasst sind, bewertet werden.
Der qualitätsrelevante Aspekt „Aktive Überwachung“ wird vorerst als Kennzahl und somit ohne Referenzbereich dargestellt.
Die Ziele des QS-Verfahrens sind insbesondere:
- Verbesserung der Durchführung der Diagnostik mittels Prostatastanzbiopsie
- Förderung der leitliniengerechten Durchführung der radikalen Prostatektomie und perkutanen Strahlentherapie / interstitiellen Brachytherapie zur Erhöhung der Patientensicherheit
- Verringerung der Komplikationsraten und der Sterblichkeit während und nach der radikalen Prostatektomie und perkutanen Strahlentherapie / interstitiellen Brachytherapie als Monotherapie
- Transparenz über das Versorgungsgeschehen zur Aktiven Überwachung
Worin unterscheidet sich das QS-Verfahren zu bereits bestehenden Verfahren?
Bei dem QS-Verfahren entstehen keine zusätzlichen Dokumentationsaufwände bei den Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern. Das QS-Verfahren umfasst ausschließlich Indikatoren und Kennzahlen auf Basis von Sozialdaten bei den Krankenkassen sowie Daten bei den klinischen Krebsregistern.
Eine Darstellung aller Indikatoren und Kennzahlen des QS-Verfahrens ist den prospektiven Rechenregeln zu entnehmen, abrufbar auf der Verfahrensseite des QS-Verfahrens.
Ist eine Erprobungsphase bzw. Übergangsregelung für das QS-Verfahren vorgesehen?
Für das QS-Verfahren ist gemäß § 19 der zugrunde liegenden themenspezifischen Bestimmungen der DeQS-RL ab Verfahrensstart eine sechsjährige Erprobung und wissenschaftliche Begleitung vorgesehen. Die Erprobung mit wissenschaftlicher Begleitung soll ermöglichen, die Methoden des Verfahrens insbesondere hinsichtlich der Datenübermittlung durch die klinischen Krebsregister, der Datenzusammenführung, der Bewertung der Auffälligkeiten und der Durchführung des Stellungnahmeverfahrens zu überprüfen und ggf. zu optimieren.
Für den Zeitraum der Erprobung gilt die Durchführung von Stellungnahmeverfahren gemäß Teil 1 § 17 DeQS-RL bei rechnerisch auffälligen Indikatorergebnissen. Es gilt jedoch keine Anwendung von Teil 1 § 17 Absatz 8 bis 10 der Richtlinie (Maßnahmenstufe 1 und 2) mit der Ausnahme bei Auffälligkeiten mit dringendem Handlungsbedarf.
Wann und wie erfahre ich meine Ergebnisse?
Die QS-Auslösung und Datenerhebung erfolgt in dem QS-Verfahren bezogen auf das Kalenderjahr (Erfassungsjahr). Das IQTIG verknüpft die übermittelten Daten von den klinischen Krebsregistern und die Sozialdaten bei den Krankenkassen, wertet diese im Auftrag des GBA aus und erstellt auf Grundlage der Auswertung Berichte. Alle am Verfahren beteiligten Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer erhalten jährlich Rückmeldeberichte zum 31. Mai.
Qualitätsindikatoren und Kennzahlen ohne Follow-up oder mit einem Follow-up-Zeitraum von bis zu 30 Tagen werden im zweiten Jahr nach dem Erfassungsjahr ausgewertet und berichtet. Qualitätsindikatoren und Kennzahlen mit Follow-up-Zeiträumen zwischen 30 Tagen und 15 Monaten werden im dritten Jahr nach dem Erfassungsjahr ausgewertet und berichtet.
Die ersten Rückmeldeberichte erhalten Sie entsprechend 2029 für das Erfassungsjahr 2027.
Fallbezogene QS-Dokumentation
Warum hat das QS-Verfahren keine fallbezogene Dokumentation?
In dem QS-Verfahren werden ausschließlich Sozialdaten bei den Krankenkassen sowie Daten bei den klinischen Krebsregister genutzt. Sie übermitteln wie bisher die Daten Ihrer Patienten an Ihr zuständiges klinisches Krebsregister. Die Krankenkassen sowie die klinischen Krebsregister übermitteln eigenständig die benötigten Informationen weiter: Die Datenübermittlung wird durch § 6 i.V.m. § 16 der themenspezifischen Bestimmungen zum Verfahren 17 (QS Prostata-Ca) der DeQS-RL geregelt.
Aus den Daten, die Sie zu Abrechnungszwecken an die Krankenkassen übermitteln, selektieren die Krankenkassen die Daten Ihrer Patienten, die für das QS-Verfahren gemäß Spezifikation genutzt werden. Diese Daten werden von den Krankenkassen an die für sie zuständige Datenannahmestelle (DAS-KK) übermittelt.
Über die Vertrauensstelle werden die Daten pseudonymisiert an die Bundesauswertungsstelle (das IQTIG) weitergeleitet.
Die klinischen Krebsregister fungieren selbst als Datenannahmestelle. Sie generieren gemäß den Vorgaben der Spezifikation nach Teil 1 § 4 Absatz 4 der DeQS-RL bezogen auf jede Tumordiagnose eine Tumorreferenznummer. Diese wird gemeinsam mit den von den Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern übermittelten Daten über die Vertrauensstelle pseudonymisiert an das IQTIG als Bundesauswertungsstelle weitergeleitet. Durch die Pseudonymisierung wird sichergestellt, dass das IQTIG keine Patienten identifizieren kann.
Die Datenübermittlung der Sozialdaten bei den Krankenkassen erfolgt quartalsweise. Die Datenübermittlung durch die klinischen Krebsregister erfolgt einmal pro Jahr.
Weitere Informationen dazu sind im Abschlussbericht der Verfahrensentwicklung zu finden.