Entlassmanagement (QS ENTLASS)

Als Entlassmanagement wird grundsätzlich der Prozess zur Organisation und Sicherstellung eines nahtlosen Übergangs von Patientinnen und Patienten aus der stationären Versorgung in die weiterführende Versorgung durch andere Leistungserbringer, meist des ambulanten Sektors, bezeichnet.

Ziel des Entlassmanagements ist es demnach, Patientinnen und Patienten bei der Bewältigung dieser Übergangsphase zu unterstützen, die Versorgungskontinuität zu gewährleisten und das Risiko vermeidbarer Wiederaufnahmen und anderer Komplikationen aufgrund von Versorgungslücken zu reduzieren.

Anforderungen an ein Entlassmanagement

Bedingt durch den demografischen Wandel, die Zunahme von altersbedingten bzw. chronischen Erkrankungen und zugleich die beobachtbare Verkürzung der durchschnittlichen Krankenhausverweildauer sind auch die Anforderungen an ein optimales Entlassmanagement im Krankenhaus gestiegen. Die Rahmenbedingungen im Krankenhaus sollen es ermöglichen, den Versorgungsbedarf von Patientinnen und Patienten systematisch zu erheben und kontinuierlich zu evaluieren.

Darüber hinaus sollen in der Entlassplanung die erforderlichen Maßnahmen für eine bedarfsgerechte Weiterversorgung umgesetzt werden. Dabei sollen durch ein systematisches und standardisiertes Vorgehen der Umfang des Entlassmanagements dem konkreten Bedarf angepasst und insbesondere Patientinnen und Patienten mit einem komplexen Versorgungsbedarf identifiziert werden können.

Beauftragung des IQTIG

Am 20. September 2018 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das IQTIG mit der Entwicklung eines sektorenübergreifenden, datengestützten QS-Verfahrens Entlassmanagement beauftragt. Am 18. Oktober 2020 hat das IQTIG den ersten Zwischenbericht veröffentlicht. Seit dem 1. Januar 2020 entwickelt das IQTIG Qualitätsindikatoren und Instrumente zur Abbildung der Patientenperspektive.
Darüber hinaus beauftragte der G-BA das IQTIG mit der Entwicklung eines Qualitätsindikatoren-Sets zum Entlassmanagement auf Basis einer einrichtungs- und fallbezogenen QS-Dokumentation sowie von Sozialdaten bei den Krankenkassen. Der Abschlussbericht für diesen Entwicklungsschritt soll am 15. Februar 2023 an den G-BA übermittelt werden.

Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) wurde 2012 das Entlassmanagement als Teil der Krankenhausbehandlung verbindlich für alle Versicherten eingeführt. Im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) wurden 2015 weitere Konkretisierungen vorgenommen.
Diese wurden in der Folge in einem Rahmenvertrag Entlassmanagement zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V. (DKG) weiter ausgestaltet. Der Rahmenvertrag trat am 1. Oktober 2017 in Kraft.

Berichte