FAQ: Diagnostik und Therapie der Sepsis
Allgemein
Wo können Krankenhäuser die genauen Vorgaben zum QS-Verfahren finden?
Das QS-Verfahren Sepsis umfasst drei Erfassungsmodule. Die Spezifikation für die QS-Dokumentation (inkl. Auslösebedingungen, Datenfeldbeschreibungen und Ausfüllhinweisen) ist bzw. wird auf der Verfahrensseite des QS-Verfahren veröffentlicht.
Die vollständige Spezifikation für die Sozialdaten bei den Krankenkassen ist hier zu finden.
Die Berechnung der Qualitätsindikatoren und Kennzahlen ist den prospektiven Rechenregeln (pRR) bzw. nach Abschluss eines Erfassungsjahres den endgültigen Rechenregeln zu entnehmen, welche auf der Verfahrensseite abzurufen sind. Diese gliedern sich nach den Auswertungsmodulen des QS-Verfahrens, die sich aus der fallbezogenen, sozialdatenbasierten sowie einrichtungsbezogenen QS-Dokumentation zusammensetzen:
- Auswertungsmodul „SEPSIS-FS“: zusammengesetzt aus fallbezogener sowie sozialdatenbasierter QS-Dokumentation
- Auswertungsmodul „SEPSIS-E“: bestehend aus der einrichtungsbezogenen QS-Dokumentation
Bitte beachten Sie, dass die Spezifikation für die einrichtungsbezogene QS-Dokumentation für das erste Erfassungsjahr 2026 erst im Dezember 2025 beschlossen werden soll.
Bis dahin können sich Leistungserbringer an dem QI-Set V2.1 orientieren, wobei vorbehaltlich des Beschlusses durch den G-BA inhaltliche Abweichungen vom QI-Set V2.1 in den Spezifikationsempfehlungen der EDOK möglich sind.
Das QI-Set V2.1 ist auf der Verfahrensseite des QS-Verfahrens abrufbar.
Welche Krankenhäuser sind zur Teilnahme am verpflichtet?
Alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser sind nach § 135a Abs. 2 Sat 1 SGB V zur Teilnahme an der gesetzlichen Qualitätssicherung verpflichtet. Bestimmte Fachkrankenhäuser und Fachabteilungen sind jedoch von der Teilnahme am QS-Verfahren ausgenommen. Dies betrifft ausschließlich die Fachkrankenhäuser und Fachabteilungen inkl. ihrer Schwerpunkte, die in der Liste unter § 2 Abs. 2 der Ergänzung der Themenspezifischen Bestimmungen dargestellt sind.
Die Begründung für den Ausschluss der dort gelisteten Fachkrankenhäuser und Fachabteilungen besteht darin, dass diese in der Regel keine Sepsispatientinnen und –patienten (gemäß dem Patientenfilter des QS-Verfahrens) behandeln.
Was muss ein Krankenhaus zur Erhebung der sozialdatenbasierten Kennzahlen tun?
Im Verfahren QS Sepsis sind sieben Kennzahlen zur Letalität und zu Folgemorbiditäten einer Sepsis definiert, die auf Basis der Sozialdaten bei den Krankenkassen erhoben werden.
Die Erhebung findet automatisiert statt, sodass keine Dokumentation durch die Krankenhäuser ausgefüllt werden muss.
Ist eine Erprobungsphase bzw. Übergangsregelung für das QS-Verfahren vorgesehen?
Gemäß § 19 der Themenspezifischen Bestimmungen dieses Verfahrens ist eine dreijährige Übergangsregelung festgelegt. Im Zeitraum der Übergangsregelung gelten Teil 1 § 17 Absatz 9 und 10 der DeQS-RL nicht.
Das bedeutet, dass in diesem Zeitraum Maßnahmen der Maßnahmenstufe 2 (z. B. Information der für Vergütungsabschläge oder Entziehung der Abrechnungsmöglichkeit der jeweiligen Leistung zuständigen Stellen) regulär keine Anwendung finden sollen, sofern kein dringender Handlungsbedarf besteht.
Ein Stellungnahmeverfahren nach Teil 1 § 17 DeQS-RL kann während des Übergangszeitraums jedoch durchgeführt werden, ebenso wie die Einleitung von Maßnahmenstufe 1 (z. B. Zielvereinbarungen, Teilnahme an Fortbildungen oder Qualitätszirkeln) gemäß Teil 1 § 17 Absatz 8 DeQS-RL.
Für das erste Erfassungsjahr 2026 ist außerdem eine Aussetzung der einrichtungsbezogenen Veröffentlichung der Ergebnisse vorgesehen.
Einrichtungsbezogene QS-Dokumentation
Welche Krankenhäuser müssen diese QS-Dokumentation durchführen?
Krankenhausstandorte, die mindestens einen Fall gemäß QS-Filter im Erfassungsjahr behandelt haben, sind zur Dokumentation der einrichtungsbezogenen Qualitätsindikatoren verpflichtet. Ausgenommen sind Standorte von Fachkrankenhäusern und Fachabteilungen (gemäß den Fachrichtungen und deren Schwerpunkten nach § 2 Abs. 2 der Ergänzung der Themenspezifischen Bestimmungen dieses Verfahrens), die keine oder nur in Ausnahmefällen erwachsene Sepsispatientinnen und -patienten behandeln oder diese regelhaft verlegen.
Die einrichtungsbezogene QS-Dokumentation muss einmal jährlich pro Krankenhausstandort erfolgen. In der Anwenderinformation zum QS-Filter werden alle Auslösebedingungen und relevanten Kodelisten dargestellt, die zum Einschluss eines Behandlungsfalles und somit zur Dokumentationspflicht eines Krankenhausstandortes führen.
Die Anwenderinformation ist über die Verfahrensseite des QS-Verfahrens abrufbar.
Bei welchen Patientinnen und Patienten sollen Antibiotic-Stewardship (ABS)-Visiten durchgeführt werden?
ABS-Visiten können bei allen Patientinnen und Patienten, bei denen während des stationären Aufenthaltes eine Sepsis diagnostiziert und dokumentiert worden ist, durchgeführt und für den Qualitätsindikator berücksichtigt werden. ABS-Visiten können folglich auch gezählt werden, wenn diese bei Sepsispatientinnen und -patienten durchgeführt wurden, für die keine Dokumentationspflicht im QS-Verfahren vorlag.
Dies ist abweichend zum QI-Set V2.1 und vorbehaltlich des Beschlusses durch den G-BA zur Spezifikation der einrichtungsbezogenen QS-Dokumentation.
Welche Inhalte müssen in den Schulungen zur Pflege von zentralvenösen Gefäßkathetern (ZVK) vermittelt werden?
Die Schulungsinhalte wurden in Anlehnung an die Empfehlungen der KRINKO zur Prävention von Infektionen, die von Gefäßkathetern ausgehen sowie der Checkliste des Centers for Disease Control and Prevention (CDC) zur Beobachtung von Patientinnen und Patienten mit ZVK definiert.
Folgende Inhalte sind in den Schulungen zur Pflege von ZVK zu vermitteln:
- Inspektion von Verbänden und der Verbandspflege inkl. Verbandswechsel
- sichere Fixierung des ZVK
- Überprüfung der Einstichstelle auf Infektionszeichen
- sterile Verschluss aller Konnektionsstellen.
Diese Inhalte sind abweichend zum QI-Set V2.1 und vorbehaltlich des Beschlusses durch den G-BA zur Spezifikation der einrichtungsbezogenen QS-Dokumentation.
Welche Aspekte sind im Rahmen eines Audits zur Überprüfung der Pflege von zentralvenösen Gefäßkathetern (ZVK) zu prüfen?
Die zu prüfenden Aspekte eines Audits wurden in Anlehnung an die Empfehlungen der KRINKO zur Prävention von Infektionen, die von Gefäßkathetern ausgehen sowie der Checkliste des Centers for Disease Control and Prevention (CDC) zur Beobachtung von Patientinnen und Patienten mit ZVK definiert:
- Überprüfung des ZVK-Verbandes, insbesondere ob die Schutzwirkung des Verbandes noch erfüllt ist (keine Durchfeuchtung, Ablösung usw.),
- sichere Fixierung des ZVK, d.h. Prüfung, ob der Katheter sicher befestigt ist, um z. B. ein Herausrutschen oder übermäßige Beweglichkeit an der Einstichstelle zu verhindern.
Diese Inhalte sind abweichend zum QI-Set V2.1 und vorbehaltlich des Beschlusses durch den G-BA zur Spezifikation der einrichtungsbezogenen QS-Dokumentation.
Sind E-Learning Formate zur Durchführung von Schulungen zulässig?
Zur Durchführung von Schulungen zur Pflege von ZVK im Indikator „Multimodales Präventionsprogramm von zentralvenösen Gefäßkatheter-assoziierten Infektionen zur Prävention von Sepsis im Krankenhaus“ und zur Erkennung, Risikoeinstufung und Therapie der Sepsis im gleichnamigen Indikator sind sowohl Präsenz- oder Online-Schulungen als auch Schulungen in einem E-Learning Format zulässig. Dabei ist zu beachten, dass die Schulungsinhalte auch bei einem E-Learning Format durch die entsprechenden Professionen gemäß der Ausfüllhinweise in den Qualitätsindikatoren zusammengestellt werden müssen.
Für die Schulungen zur Pflege von ZVK ist außerdem auch ein praktischer Schulungsanteil gefordert, der grundsätzlich in Präsenz erfolgen muss.
Die Option von E-Learning Schulungen ist abweichend zum QI-Set V2.1 und vorbehaltlich des Beschlusses durch den G-BA zur Spezifikation der einrichtungsbezogenen QS-Dokumentation.
Sind die Fachabteilungen der Geriatrie, Dermatologie und Inneren Medizin mit dem Schwerpunkt Naturheilkunde generell vom Verfahren QS Sepsis ausgeschlossen?
Nein. Nur für die Anforderungen im Indikator „Multimodales Präventionsprogramm von zentralvenösen Gefäßkatheter-assoziierten Infektionen zur Prävention von Sepsis im Krankenhaus“ ist die Ausschlussliste der Fachabteilungen und Schwerpunkte erweitert.
Das betrifft die Fachabteilung der Geriatrie mit dem Fachabteilungsschlüssel 0200 und ihre Schwerpunkte (0224, 0260, 0261), die Dermatologie mit dem Fachabteilungsschlüssel 3400 und ihre Schwerpunkte (3415, 3460) sowie die Fachabteilung Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Naturheilkunde mit dem Fachabteilungsschlüssel 0154.
Entsprechend muss das Personal der entsprechenden Abteilungen nicht zur Pflege von zentralvenösen Gefäßkathetern (ZVK) geschult werden und es sind auch keine Audits zur Pflege von ZVK auf diesen Fachabteilungen durchzuführen.
Die übergreifende Ausschlussliste der Fachabteilungen und Schwerpunkte für das QS-Verfahren ist § 2 Absatz 2 der Ergänzung zu den Themenspezifischen Bestimmungen dieses Verfahrens) sowie der Anwenderinformation zum QS-Filter zu entnehmen, welche auf der Verfahrensseite abrufbar ist.
Fallbezogene QS-Dokumentation
Für welche Behandlungsfälle muss diese QS-Dokumentation durchgeführt werden?
Die fallbezogene QS-Dokumentation muss für alle QS-pflichtigen gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren, die stationär aufgrund einer Sepsisdiagnose behandelt werden und deren Aufnahme ab dem 1. Januar 2026 stattfindet, vorgenommen werden.
Ein Behandlungsfall wird aufgrund seiner Entlassungsdiagnosen und / oder der zum Entlassungszeitpunkt kodierten Operationen- und Prozedurenschlüssel QS-pflichtig.
Sofern die Kodierung mindestens eine der folgenden Kriterien erfüllt und keine relevanten Ausschlussgründe (s. u.) vorliegen, wird der entsprechende Behandlungsfall berücksichtigt:
- Vorliegen der Diagnose eines septischen Schocks
- Vorliegen der Diagnose einer Sepsis und der Diagnose eines systemischen inflammatorischen Response-Syndroms (SIRS) infektiöser Genese mit Organkomplikationen
- Vorliegen der Diagnose einer Sepsis und einer Organdysfunktion
Vom QS-Verfahren ausgeschlossen sind Patientinnen und Patienten mit Sepsis, die von ausgewählten Fachabteilungen (gemäß den Fachrichtungen und Schwerpunkten nach § 2 Abs. 2 der Ergänzung der Themenspezifischen Bestimmungen dieses Verfahrens) entlassen wurden. Ebenso werden Patientinnen und Patienten mit Sepsis und palliativer Behandlung oder Entlassung in ein Hospiz ausgeschlossen.
In der Anwenderinformation zum QS-Filter werden alle Auslösebedingungen dargestellt, die zum Einschluss eines Behandlungsfalles führen, u. a. auch die relevanten Kodelisten.
Die Anwenderinformation ist über die Verfahrensseite des QS-Verfahrens abrufbar.
Wann muss diese QS-Dokumentation vorgenommen werden?
Die fallbezogene QS-Dokumentation muss für jeden Behandlungsfall, der aufgrund der Auslösekriterien als QS-pflichtig ausgelöst wird, ausgefüllt werden. Abhängig von der jeweiligen QS-Software ist die fallbezogene QS-Dokumentation jedoch behandlungsbegleitend möglich.
Wie ist mit Fällen umzugehen, die aus einem anderen Krankenhaus zuverlegt wurden?
Auch für zuverlegte Patientinnen und Patienten mit Sepsis muss dokumentiert werden, da nur die Prozesse bezogen auf den eigenen Krankenhausstandort erfasst werden können.
Die Dokumentationen des Krankenhausstandortes, der die Patientin oder den Patienten verlegt, können nicht validiert werden.
Auch aufgrund des kritischen Krankheitsbildes einer Sepsis ist es sinnvoll, dass das behandelnde Krankenhaus einen aktuellen Überblick über die Vitalparameter (Screening) und den Erreger der Sepsis (Blutkulturen) erhält.