PPP-RL: Quartalsberichte zur Strukturabfrage zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik

Die "Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie" (PPP-RL) hat zum Ziel, geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Qualität in der psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen sowie psychosomatischen Versorgung festzulegen. Sie regelt die Details zu Art und Umfang der Nachweise für diese Strukturabfrage.
Mit dem Beschluss des G-BA vom 14. Mai 2020 wurde das IQTIG mit der Umsetzung der Strukturabfrage gemäß der PPP-RL beauftragt.

In einer ersten Stufe soll die PPP-RL die Ausgestaltung von Personalvorgaben etablieren. Hierbei sind die Nachweise zur personellen Struktur in den Erwachsenenpsychiatrien, Kinder- und Jugendpsychiatrien sowie in psychosomatischen Einrichtungen zu erbringen.
Die Nachweispflichten gelten für alle nach §108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser, die Patientinnen und Patienten vollstationär, teilstationär oder stationsäquivalent behandeln.
 

 

 

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