PPP-RL: Quartalsberichte zur Strukturabfrage zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik
Die "Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie" (PPP-RL) hat zum Ziel, geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Qualität in der psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen sowie psychosomatischen Versorgung festzulegen. Sie regelt die Details zu Art und Umfang der Nachweise für diese Strukturabfrage.
Mit dem Beschluss des G-BA vom 14. Mai 2020 wurde das IQTIG mit der Umsetzung der Strukturabfrage gemäß der PPP-RL beauftragt.
In einer ersten Stufe soll die PPP-RL die Ausgestaltung von Personalvorgaben etablieren. Hierbei sind die Nachweise zur personellen Struktur in den Erwachsenenpsychiatrien, Kinder- und Jugendpsychiatrien sowie in psychosomatischen Einrichtungen zu erbringen.
Die Nachweispflichten gelten für alle nach §108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser, die Patientinnen und Patienten vollstationär, teilstationär oder stationsäquivalent behandeln.
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17.11.2025 / 8 MB
Frühere Veröffentlichungen
Erfassungsjahr 2024
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Quartalsberichte (Erfassungsjahr 2024)
21.11.2025 / 12 MB
bis Erfassungsjahr 2023
Erfassungsjahr 2023
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Quartalsberichte (Erfassungsjahr 2023)
11.07.2024 / 9 MB
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Erfassungsjahr 2021
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Quartalsberichte (Erfassungsjahr 2021)
31.12.2022 / 7 MB