Änderungen bei mehreren Verfahren nach der „Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung” (DeQS-RL)
Berlin, 8. Januar 2026 - Mit Beginn des Erfassungsjahres 2026 gibt es Änderungen bei der Durchführung mehrerer Qualitätssicherungsverfahren. Grund sind Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Dessen Richtlinien sind die Grundlage für das IQTIG, um QS-Verfahren im Auftrag des G-BA durchzuführen. Alle Änderungen betreffen Verfahren nach der “Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung” (DeQS-RL).
- QS-Verfahren Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen (QS NET)
Mit Beschluss vom 17. Juli 2025 hat der G-BA das Modul Dialyse des QS-Verfahrens für die Erfassungsjahre 2026 und 2027 ausgesetzt. Ausschlaggebend waren die Ergebnisse der Verfahrensüberprüfung gemäß Eckpunktebeauftragung des G-BA zum Verfahren QS NET. Hierbei stellte das IQTIG Überarbeitungsbedarf an einem Großteil der Qualitätsindikatoren und Transparenzkennzahlen des Moduls QS NET-DIAL fest. Zusätzlich wurde bei der Überprüfung des Verfahrens sowie im Austausch mit externen Stakeholdern, wie Experten, Landesarbeitsgemeinschaften für Qualitätssicherung, Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenhäusern bzw. Arztpraxen, ein umfangreicher technischer Überarbeitungsbedarf festgestellt. Eine Bearbeitung aller festgestellten Unzulänglichkeiten wäre während des laufenden Regelbetriebs nicht möglich gewesen.
- QS-Verfahren Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen (QS WI)
Das sektorenübergreifende Verfahren zu postoperativen Wundinfektionen war im Januar 2017 gestartet, zunächst nach der "Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung" (Qesü-RL). Am 1. Januar 2019 wurde das Verfahren in die neue DeQS-RL überführt. Mit dem Beschluss der Verfahrensüberprüfung gemäß Eckpunktebeauftragung vom 21. April 2022 hat der G-BA sich dafür ausgesprochen, die Qualitätssicherung insgesamt einfacher und praxisnaher aufzustellen, damit der Aufwand in einem vertretbaren Verhältnis zum Nutzen steht, die Akzeptanz der Verfahren gewährleistet ist und damit tatsächlich die Patientensicherheit in der Gesundheitsversorgung erhöht wird.
Unter Abwägung der verfahrenstechnischen, methodischen und inhaltlichen Kriterien stellt der G-BA fest, dass das Verfahren auch nach neun Jahren der Erprobung nicht in den Regelbetrieb überführt werden kann. Die Erprobung wurde daher im Dezember 2025 beendet.
- QS-Verfahren Ambulant erworbene Pneumonie (QS CAP)
Das Verfahren betrachtet Fälle von Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren, die aufgrund einer ambulant erworbenen Pneumonie im Krankenhaus behandelt werden. Die ambulant erworbene Pneumonie (community-acquired pneumonia, CAP) ist eine der häufigsten infektionsbedingten Todesursachen in Deutschland. Jährlich werden mehr als 350.000 Patientinnen und Patienten mit einer ambulant erworbenen Pneumonie in Deutschland stationär behandelt. Mit Beschluss vom 17. Oktober 2024 ist der G-BA übereingekommen, QS CAP im Jahr 2026 auszusetzen. Im Mai 2025 wurde das IQTIG durch den G-BA beauftragt eine auf Abrechnungsdaten basierende Spezifikation zu erstellen. Das Verfahren soll mit einem Qualitätsindikator zur Sterblichkeit im Krankenhaus ab 2027 wieder aufgenommen werden.
- QS-Verfahren Knieendoprothesenversorgung (QS KEP)
Eine Knieendoprothese ist ein „künstliches Kniegelenk“. Verschleißerscheinungen des Gelenkknorpels im Knie (Gonarthorose) bringen je nach Fortschreiten der arthrotischen Veränderungen zahlreiche Beschwerden mit sich. Dazu gehören neben dem Leitsymptom Schmerz oftmals auch Bewegungs- und Funktionsdefizite und damit eine erhebliche Einschränkung der Lebensqualität der Betroffenen. Aufgrund der Überarbeitung des Verfahrens war die QS-Dokumentationspflicht im Erfassungsjahr 2025 ausgesetzt. Ab dem Erfassungsjahr 2026 müssen Krankenhäuser jedoch wieder entsprechende Daten übermitteln - allerdings in deutlich geringerem Umfang als bislang. Darüber hinaus werden ab 2026 zusätzlich zu den Krankenhausdaten auch Sozialdaten bei den Krankenkassen ausgewertet. So können Komplikationen und Todesfälle künftig auch dann erfasst werden, wenn sie erst nach der Entlassung aus dem Krankenhaus auf- bzw. eintreten.
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Marc Kinert
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