IQTIG erhält Auftrag zur Weiterentwicklung der datengestützten gesetzlichen Qualitätssicherung
Das IQTIG ist vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit der Weiterentwicklung der datengestützten gesetzlichen Qualitätssicherungsverfahren beauftragt worden.
Die Beauftragung vom 19. Mai 2022 sieht vor, dass das IQTIG anhand von zunächst drei datenstützten Qualitätssicherungsverfahren insbesondere prüft, wie sich das Verhältnis von Aufwand und Nutzen optimieren lässt.
„Mit der Beauftragung erhalten wir die Möglichkeit, die datengestützte gesetzliche Qualitätssicherung neu auszurichten“, sagt Institutsleiter Prof. Claus-Dieter Heidecke. „Unser Ziel dabei ist, den Aufwand für die Leistungserbringer zu reduzieren, ohne den Nutzen für die Patienten aus dem Blick zu verlieren. Wir können dies insbesondere dadurch erreichen, indem wir die händischen Dokumentationsaufwände für Kliniken und Ärzteschaft deutlich reduzieren und da wo es möglich ist, auf bereits verfügbare Routinedaten zur Messung der Qualität zurückgreifen. Dadurch können wir die Effizienz der gesetzlichen Qualitätssicherungsverfahren deutlich steigern und deren Akzeptanz nachhaltig verbessern“, so Prof. Claus-Dieter Heidecke.
Anhand der drei datengestützten Qualitätssicherungsverfahren Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie (QS PCI), Knieendoprothesenversorgung (QS KEP) und Versorgung mit Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren (QS HSMDEF) wird das IQTIG exemplarisch prüfen, inwieweit sich Aufwände reduzieren lassen und sich das Verhältnis von Aufwand und Nutzen optimieren lässt. Hierzu wird das IQTIG für den G-BA Empfehlungen erarbeiten, insbesondere zur Überarbeitung, Aussetzung oder Aufhebung von Datenfeldern, Qualitätsindikatoren oder des gesamten Qualitätssicherungsverfahrens.
Auftrag ist erster Schritt zur Weiterentwicklung der datengestützten Qualitätssicherung
Das IQTIG wird dem G-BA seine Empfehlungen bis zum 19. Juli 2023 vorlegen. Der G-BA hat sich mit der Verabschiedung eines Eckpunktepapiers am 19. April 2022 bereits darauf verständigt, das IQTIG in einem zweiten Schritt im Jahr 2023 mit der Weiterentwicklung der aktuell 15 datengestützten Qualitätssicherungsverfahren unter der „Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung“ (DeQS-RL) zu beauftragen. Damit ist sichergestellt, dass die Empfehlungen des IQTIG zeitnah für alle datengestützten Qualitätssicherungsverfahren umgesetzt werden können.
Aufgabengebiet des IQTIG in der externen Qualitätssicherung
Das Aufgabengebiet des IQTIG ist die vergleichende einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung der Gesundheitsversorgung nach §136 ff SGB V. Als Stiftungseinrichtung des G-BA ist das Institut fachlich unabhängig (§ 137a Abs. 1 SGB V). Das IQTIG arbeitet vor allem im Auftrag des G-BA, kann aber auch vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beauftragt werden.
Weitere Informationen zur Arbeit des Instituts finden Sie unter iqtig.org.
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Marc Kinert
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