Umsetzung des Konzepts zu veröffentlichungspflichtigen Kennzahlen

Ein Kernelement der externen vergleichenden Qualitätssicherung ist die statistische Betrachtung von Versorgungsqualität anhand von qualitätsbezogenen Versorgungsdaten. Qualitätsindikatoren beschreiben dabei den Grad der Erfüllung von Qualitätszielen über eine empirisch bestimmte Größe (den Indikatorwert), die mit Vergleichswerten in Beziehung gesetzt wird.
Das IQTIG hat in seinen Methodischen Grundlagen dargelegt, dass Kennzahlen ohne Referenzbereich nicht geeignet sind, als Qualitätsindikatoren bezeichnet zu werden, da sie keine Wertung der Ergebnisse zulassen. Aus diesem Grund entschloss sich das IQTIG, die zuvor als Qualitätsindikatoren bezeichneten Kennzahlen aus diesem Status herauszunehmen.

In einem Diskussionspapier hat das Institut 2017 die Änderung der Einstufung von 91 Kennzahlen ohne Referenzbereich beschrieben, was auch Auswirkungen auf die Exporte aus der Qualitätsindikatorendatenbank (QIDB) hatte. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragte daraufhin das IQTIG, konkrete Empfehlungen zu erarbeiten:

  1. welche Kennzahlen aus den indikatorgestützten Verfahren zur Veröffentlichung im Qualitätsbericht geeignet sind,
  2. mit welchen zusätzlichen Informationen, fachlichen Hinweisen oder Bewertungen diese zu ergänzen sind, und
  3. wie sie – insbesondere in Bezug auf die dazugehörigen Qualitätsindikatoren – darzustellen sind und wie sie ggf. die Information der Qualitätsindikatoren ergänzen können.

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