PlanQI: Prüfung der Ableitung planungsrelevanter Qualitätsindikatoren aus Strukturrichtlinien und Mindestmengenregelungen

Der G-BA hat das IQTIG 2017 beauftragt, zu prüfen, ob aus den vorhandenen Richtlinien zur Strukturqualität gemäß § 136 Abs. 1 Nr. 2 SGB V und zu den Mindestmengenregelungen (Mm-R) gemäß § 136b Abs. 1 Nr. 2 SGB V planungsrelevante Qualitätsindikatoren ableitbar sind. Diese planungsrelevante Qualitätsindikatoren sollten gemäß den Vorgaben der Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren (plan.QI-RL) zumindest dazu geeignet sind, qualitativ unzureichende Qualitätsergebnisse zu identifizieren.

Weiterhin sollten für die Mindestmengenregelungen für Leber- und Nierentransplantation entsprechend Anlage 1 Mm-R soweit methodisch möglich, konkrete Umsetzungsvorschläge vorgelegt werden.

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