Empfehlungen zu Indikatoren und Kennzahlen für Strukturierte Qualitätsberichte

Nach § 136b SGB V sind alle in Deutschland zugelassenen Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, jedes Jahr einen Strukturierten Qualitätsbericht vorzulegen. Die Berichte beinhalten Informationen über die Struktur eines Krankenhauses, seine Leistungsangebote und die Behandlungsergebnisse in einzelnen Versorgungsbereichen. Eine Grundlage der Berichte sind die Daten der externen stationären Qualitätssicherung.

Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) empfiehlt das IQTIG jährlich, für welche Qualitätsindikatoren und Kennzahlen gemäß der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) die Indikator-/Kennzahlwerte, die Referenzbereiche und die Ergebnisse aus dem Stellungnahmeverfahren veröffentlicht werden sollen.

Berichte

  • Addendum zum Abschlussbericht 2022

    pdf 02.11.2023 / 76 KB

  • Begleittext des G-BA 2022

    pdf 03.11.2023 / 129 KB

  • Frühere Veröffentlichungen

    2021
    2020
    2019
    2018
    2017
    2016
    2015
    2014

    Indikatoren- und Kennzahlenübersicht

  • Frühere Veröffentlichungen