Bundesauswertung

Die Bundesauswertung (BUAW) wird einmal jährlich für jedes Qualitätssicherungsverfahren auf Grundlage der „Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung" (DeQS-RL) erstellt und beinhaltet die auf Bundesebene aggregierten Auswertungen der externen Qualitätssicherung. Sie wird entsprechend der Richtlinie zum selben Zeitpunkt an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) übergeben, an dem auch die Rückmeldeberichte an die Leistungserbringer bzw. die Länderauswertungen an die Landesarbeitsgemeinschaften (LAG) zur Verfügung gestellt werden.

Seit 2023 ist dies der 31. Mai eines Jahres.
Die Bundesauswertung ist auch Bestandteil des Bundesqualitätsberichts (BQB) und wird einmal im Jahr nach Abstimmung mit dem G-BA sowohl im Rahmen des BQB als auch separat veröffentlicht.

Auswertungen und Rechenregeln

  • Frühere Veröffentlichungen

    Allgemeine Hinweise

  • Frühere Veröffentlichungen

    Auswertungsjahr 2024
    bis Auswertungsjahr 2023

    Auswertungsjahr 2023

    Auswertungsjahr 2022

    Auswertungsjahr 2021

    Auswertungsjahr 2020

    Auswertungsjahr 2019

    Auswertungsjahr 2018

    Auswertungsjahr 2017

    Auswertungsjahr 2016