Umsetzungsgrad der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL)

Die Bewertung des Umsetzungsgrads der "Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene" (QFR-RL) erfolgt gemäß § 11 QFR-RL auf Grundlage der Berichte zu den klärenden Dialogen sowie den Daten aus der Strukturabfrage.

Auf Basis der Auswertungen wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in die Lage versetzt den Umsetzungsgrad der Richtlinie zu bewerten und ggf. Maßnahmen, wie z.B. die Anpassung der Richtlinie zu ergreifen.
Neben den Umsetzungsgrad der Richtlinie werden in den Berichten darüber hinaus noch der Durchdringungs- und Implementierungsgrad der QFR-RL ausgewiesen. Der Durchdringungsgrad der QFR-RL ist darin definiert, inwieweit die Anwendung und Umsetzung der Richtlinie bei den dafür vorgesehenen Standorten (Perinatalzentren Level 1 und 2) eingehalten wird.

Der Implementierungsgrad der QFR-RL beschreibt separiert die ganzheitliche, die Funktions- und Versorgungsbereich-bezogene und die im Einzelnen durchgeführte Umsetzung der strukturellen Mindestanforderungen der Richtlinie.
Der Umsetzungsgrad der QFR-RL umfasst den Durchdringungs- und den Implementierungsgrad.
Der Umsetzungsgrad der QFR-RL ist in fast allen Versorgungs- und Funktionsbereichen über die betrachteten Erfassungsjahre auf einem sehr hohen Niveau. Einzig der Bereich der pflegerischen Versorgung zeigt einen geringeren Wert an. Dabei stellt sich insbesondere die Umsetzung der Personalschlüssel von intensivtherapie- (1:1) und intensivüberwachungspflichtigen Frühgeborenen (1:2) mit einem Geburtsgewicht unter 1.500 g als problematisch dar.

Erläuterung der verschiedenen Jahresangaben der IQTIG-Produkte

Das IQTIG verwendet eindeutig definierte Begriffe für die Zuordnung von Produkten zu Jahreszahlen. Die Begriffe sind Spezifikationsjahr, Erfassungsjahr und Auswertungsjahr.
Bitte beachten Sie dies bei der direkten Navigation zu den Produkten.
Berichte des Auswertungsjahres 2024 können sich beispielsweise auf die Erfassungsjahre 2023 und 2022 (Vergleichszeitraum) beziehen und gleichzeitig auf Basis der Spezifikationsjahre 2023 und 2022 erhoben wurden.

Das Spezifikationsjahr bezieht sich auf alle Produkte, die sich auf die Spezifikation einer Datenerhebung beziehen, und fokussiert auf das Jahr, in dem ein Ereignis begonnen hat.
Das Erfassungsjahr bezieht sich auf das Jahr der Entlassung bzw. Behandlung oder Diagnosestellung und auf prospektive Rechenregeln.
Das Auswertungsjahr ist das Jahr, in dem ein Jahresbericht und die endgültigen Rechenregeln erstellt werden und ein Stellungnahmeverfahren stattfindet.
Weitere Details zu den Begriffsdefinitionen finden Sie im Glossar.

Downloads Umsetzungsgrad der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL)

  • Abschlussbericht (Auswertungsjahr 2022)

    pdf 29.09.2023 / 586 KB

  • Frühere Veröffentlichungen

    Auswertungsjahr 2021
    Auswertungsjahr 2019