Externe Qualitätssicherung: IQTIG veröffentlicht Qualitätsreport 2020
Angesichts der großen öffentlichen Aufmerksamkeit für die leitenden Kennzahlen der Pandemie hat sich die Wahrnehmung solcher Informationen gewandelt. Die Pandemiezahlen werden von großen Teilen der Gesamtbevölkerung täglich verfolgt, weil sie jeden Einzelnen betreffen können. In gleicher Weise sind aber auch die Indikatorenergebnisse der Qualitätssicherungsverfahren für die betroffenen Patientinnen und Patienten von ggf. existenzieller Bedeutung. Zu einer solchen aktualisierten Lesart lädt der Qualitätsreport 2020 des IQTIG ein, der am 14. Dezember 2020 veröffentlicht wurde.
Die Daten wurden im Rahmen von 24 Qualitätssicherungsverfahren der gesetzlichen Qualitätssicherung nach §§ 136 ff. SGB V erhoben. 21 Verfahren mit 203 Qualitätsindikatoren wurden nach der „Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern" (QSKH-RL) durchgeführt. Drei Verfahren mit 18 ausgewerteten Indikatoren richteten sich nach der „Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung" (DeQS-RL).
Der Qualitätsreport beinhaltet damit Ergebnisse sowohl aus dem ambulanten und als auch dem stationären Bereich. Im stationären Sektor nach QSKH-RL wurden die Daten durch 1.472 Krankenhäuser mit 1.798 Standorten erhoben. Für das Verfahren Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie umfasst die Auswertungsgrundlage zum Erfassungsjahr 2019 insgesamt 800.986 Datensätze. Von diesen wurden 69.958 durch 255 vertragsärztliche Praxen und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sowie 728.143 von 961 Krankenhausstandorten geliefert. Für selektivvertraglich erbrachte Leistungen haben in diesem Erfassungsjahr außerdem 19 Vertragsärztinnen und -ärzte insgesamt 2.885 Datensätze für den Bundesdatenpool übermittelt.
Die Nutzung von Sozialdaten bei den Krankenkassen befindet sich weiterhin in der Startphase. Die Anfangsprobleme der Datenübermittlung sowie -qualität wurden soweit behoben, dass erstmalig für das Erfassungsjahr 2017 eine Auswertung der sozialdatenbasierten Indikatoren zur Sterblichkeit auf Einrichtungsebene erfolgen konnte. Für das Verfahren Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen werden nach derzeitiger Einschätzung die Ergebnisse der fallbezogenen Dokumentation von postoperativen Wundinfektionen auf der Basis von Sozialdaten erstmals Ende 2020 zur Verfügung stehen.
Im vorliegenden Qualitätsreport werden ausschließlich die Ergebnisse der einrichtungsbezogenen QS-Daten dargestellt und bewertet. Im Erfassungsjahr 2019 wurden 2.699 einrichtungsbezogene Datensätze für den ambulanten Bereich eingereicht: 612 von Krankenhäusern, 2.087 von vertragsärztlichen Leistungserbringern. Im stationären Bereich wurden einrichtungsbezogene Datensätze insgesamt von 940 Krankenhäusern eingereicht.
Wie in den Jahren zuvor sind die Ergebnisse zu den meisten Qualitätsindikatoren stabil oder haben sich verbessert. 33 der 221 Indikatoren (15 Prozent) weisen eine signifikante Verbesserung in den Ergebnissen auf (Erfassungsjahr 2018: 20 Prozent). 3 Indikatoren (1 Prozent) zeigten eine signifikante Verschlechterung der Ergebnisse (Erfassungsjahr 2018: 3 Prozent). 169 Indikatorergebnisse (76 Prozent) sind gegenüber dem Vorjahr unverändert (Erfassungsjahr 2018: 72 Prozent). Bei 14 Qualitätsindikatoren (6 Prozent) kann keine Aussage über eine Veränderung der Ergebnisse gemacht werden (Erfassungsjahr 2018: 5 Prozent). Dies ist zum Beispiel bei neu eingeführten oder veränderten Indikatoren der Fall.
Der komplette Qualitätsreport 2020 steht auf der Website des IQTIG als PDF-Datei zur Verfügung. Auch eine Zusammenfassung des Reports ist dort zu finden.
Das IQTIG ist das zentrale Institut für die gesetzlich verankerte Qualitätssicherung im Gesundheitswesen in Deutschland. Seine Aufgaben in der einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung sind im Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) in § 137a Abs. 1 beschrieben. Darüber hinaus definiert das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) Aufgaben des IQTIG in der qualitätsorientierten Steuerung des Gesundheitswesens. Geregelt wird die externe Qualitätssicherung in Deutschland durch Beschlüsse und Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) im Rahmen der §§ 136 ff. SGB V.
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Marc Kinert
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