Bundesqualitätsbericht

Der Bundesqualitätsbericht wird einmal jährlich auf Grundlage der „Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung" (DeQS-RL) erstellt und zum 15. August eines jeden Jahres an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) übergeben.

Für die 15 Qualitätssicherungsverfahren, die das IQTIG aktuell im Regelbetrieb durchführt, enthält der Bundesqualitätsbericht neben der jeweils zugehörigen Bundesauswertung die Einordnung und Bewertung der Ergebnisse durch das IQTIG in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Expertengremium auf Bundesebene, Angaben zur Datenvalidität sowie die Ergebnisse zum Stellungnahmeverfahren und den Qualitätssicherungsmaßnahmen. 

Außerdem beinhaltet der Bericht die zusammengefassten Ergebnisse der jährlichen Evaluation zum QS-Verfahren, bei der insbesondere die Landesarbeitsgemeinschaften und die Expertengremien auf Bundesebene zu Verbesserungsvorschlägen befragt werden, sowie die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung der Erprobung des QS-Verfahrens (zur Patientenbefragung im Verfahren QS PCI).
Die Durchführung von Stellungnahmeverfahren und Qualitätssicherungsmaßnahmen erfolgt bei den bundesbezogenen QS-Verfahren durch das IQTIG. Bei den länderbezogenen Verfahren sind dafür die Landesarbeitsgemeinschaften (LAG) zuständig, die die entsprechenden Ergebnisse in Qualitätssicherungsergebnisberichten (QSEB) an das IQTIG übermitteln.

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