Bundesqualitätsbericht

Der Bundesqualitätsbericht wird einmal jährlich auf Grundlage der „Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung" (DeQS-RL) erstellt und zum 15. August eines jeden Jahres an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) übergeben.

Für die 15 Qualitätssicherungsverfahren, die das IQTIG aktuell im Regelbetrieb durchführt, enthält der Bundesqualitätsbericht neben der jeweils zugehörigen Bundesauswertung Einordnungen und Bewertungen der Ergebnisse durch das IQTIG in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Expertengremien, Angaben zur Datenvalidität, Ergebnisse des Stellungnahmeverfahrens und der Durchführung der Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie zusammenfassende Ergebnisse einer jährlichen Stakeholder-Evaluation zum QS-Verfahren bzw. der wissenschaftlichen Begleitung der Erprobung des QS-Verfahrens (QS WI).

Die Durchführung von Stellungnahmeverfahren und Qualitätssicherungsmaßnahmen erfolgt bei den bundesbezogenen QS-Verfahren durch das IQTIG. Bei den länderbezogenen Verfahren sind dafür die Landesarbeitsgemeinschaften (LAG) zuständig, die die entsprechenden Ergebnisse in Qualitätssicherungsergebnisberichten (QSEB) an das IQTIG übermitteln.
Alle bisher erstellten und seitens des G-BA zur Veröffentlichung freigegebenen Berichte können hier heruntergeladen werden. Eine Ausnahme ist der Bundesqualitätsbericht zum Erfassungsjahr 2017: Ein Beschluss zur Freigabe der Veröffentlichung wurde vom G-BA nicht gefasst.

Erläuterung der verschiedenen Jahresangaben der IQTIG-Produkte

Das IQTIG verwendet eindeutig definierte Begriffe für die Zuordnung von Produkten zu Jahreszahlen. Die Begriffe sind Spezifikationsjahr, Erfassungsjahr und Auswertungsjahr.
Bitte beachten Sie dies bei der direkten Navigation zu den Produkten.
Berichte des Auswertungsjahres 2024 können sich beispielsweise auf die Erfassungsjahre 2023 und 2022 (Vergleichszeitraum) beziehen und gleichzeitig auf Basis der Spezifikationsjahre 2023 und 2022 erhoben wurden.

Das Spezifikationsjahr bezieht sich auf alle Produkte, die sich auf die Spezifikation einer Datenerhebung beziehen, und fokussiert auf das Jahr, in dem ein Ereignis begonnen hat.
Das Erfassungsjahr bezieht sich auf das Jahr der Entlassung bzw. Behandlung oder Diagnosestellung und auf prospektive Rechenregeln.
Das Auswertungsjahr ist das Jahr, in dem ein Jahresbericht und die endgültigen Rechenregeln erstellt werden und ein Stellungnahmeverfahren stattfindet.
Weitere Details zu den Begriffsdefinitionen finden Sie im Glossar.

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  • Frühere Veröffentlichungen

    Auswertungsjahr 2022
    bis Auswertungsjahr 2021

    Auswertungsjahr 2021

    Auswertungsjahr 2020

    Auswertungsjahr 2017