Bericht zur Datenvalidierung

Die Datenvalidierung ging der Frage nach: Sind die von den Krankenhäusern erhobenen und an das IQTIG übermittelten Daten vollständig, vollzählig, korrekt und plausibel? Zur Überprüfung dieser Daten beschloß der Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) jedes Jahr Auffälligkeitskriterien, anhand derer die Qualität der Datendokumentation der Krankenhäuser bewertet wurde.

Zusätzlich zur Überprüfung aller datenliefernden Standorte anhand von Auffälligkeitskriterien erfolgte gemäß der "Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern" (QSKH-RL) jährlich in drei ausgewählten QS-Verfahren per Zufallsstichprobe eine Auswahl von Standorten in welchen die dokumentierten Daten für die externe Qualitätssicherung mit der Dokumentation in 20 Patientenakten abgeglichen wurde. Standorte, bei denen die Dokumentation zwischen Patientenakte und externer Qualitätssicherung stark divergierten, wurden im Folgejahr erneut überprüft oder dem entsprechenden Lenkungsgremium benannt.

Das IQTIG fasste die Ergebnisse des gesamten Datenvalidierungsverfahrens in seinem jährlichen Bericht zur Datenvalidierung zusammen. Mit finaler Überleitung aller QS-Verfahren von der QSKH-RL in die "Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung" (DeQS-RL) zum Erfassungsjahr 2021 erfolgt die Berichterstattung zu den Ergebnissen der Datenvalidierung gem. §16 DeQS-RL künftig im "Bundesqualitätsbericht" (BQB).
Der Bericht zur Datenvalidierung 2021 (Erfassungsjahr 2020) gemäß QSKH-RL wurde hiermit letztmalig durch das IQTIG bereitgestellt.

Erläuterung der verschiedenen Jahresangaben der IQTIG-Produkte

Das IQTIG verwendet eindeutig definierte Begriffe für die Zuordnung von Produkten zu Jahreszahlen. Die Begriffe sind Spezifikationsjahr, Erfassungsjahr und Auswertungsjahr.
Bitte beachten Sie dies bei der direkten Navigation zu den Produkten.
Berichte des Auswertungsjahres 2024 können sich beispielsweise auf die Erfassungsjahre 2023 und 2022 (Vergleichszeitraum) beziehen und gleichzeitig auf Basis der Spezifikationsjahre 2023 und 2022 erhoben wurden.

Das Spezifikationsjahr bezieht sich auf alle Produkte, die sich auf die Spezifikation einer Datenerhebung beziehen, und fokussiert auf das Jahr, in dem ein Ereignis begonnen hat.
Das Erfassungsjahr bezieht sich auf das Jahr der Entlassung bzw. Behandlung oder Diagnosestellung und auf prospektive Rechenregeln.
Das Auswertungsjahr ist das Jahr, in dem ein Jahresbericht und die endgültigen Rechenregeln erstellt werden und ein Stellungnahmeverfahren stattfindet.
Weitere Details zu den Begriffsdefinitionen finden Sie im Glossar.

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