Sonderauswertung zur hüftgelenknahen Femurfraktur

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Vorgängerinstitut des IQTIG nach § 137a SGB V im Jahr 2010 mit der Entwicklung von Qualitätsindikatoren, Instrumenten und der damit verbundenen Dokumentation als Grundlage eines QS-Verfahrens zur Hüftendoprothesenversorgung beauftragt. Ziel war es u. a., ein vergleichendes leistungserbringerbezogenes und sektorenübergreifendes QS-Verfahren zur Verbesserung der Qualität der endo-prothetischen Versorgung (Primär- und Revisionseingriffe) des Hüftgelenks zu entwickeln.

Anlässlich einer Änderung der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL) zum Erfassungsjahr 2015 wurde festgehalten, dass neben den QS-Verfahren Hüftgelenknahe Femurfraktur mit osteosynthetischer Versorgung und Hüftendoprothesenversorgung eine zusätzliche Bundesauswertung in Form einer Sonderauswertung erfolgen soll. Mit dieser wurde das IQTIG am 15. Oktober 2015 beauftragt.

Erläuterung der verschiedenen Jahresangaben der IQTIG-Produkte

Das IQTIG verwendet eindeutig definierte Begriffe für die Zuordnung von Produkten zu Jahreszahlen. Die Begriffe sind Spezifikationsjahr, Erfassungsjahr und Auswertungsjahr.
Bitte beachten Sie dies bei der direkten Navigation zu den Produkten.
Berichte des Auswertungsjahres 2024 können sich beispielsweise auf die Erfassungsjahre 2023 und 2022 (Vergleichszeitraum) beziehen und gleichzeitig auf Basis der Spezifikationsjahre 2023 und 2022 erhoben wurden.

Das Spezifikationsjahr bezieht sich auf alle Produkte, die sich auf die Spezifikation einer Datenerhebung beziehen, und fokussiert auf das Jahr, in dem ein Ereignis begonnen hat.
Das Erfassungsjahr bezieht sich auf das Jahr der Entlassung bzw. Behandlung oder Diagnosestellung und auf prospektive Rechenregeln.
Das Auswertungsjahr ist das Jahr, in dem ein Jahresbericht und die endgültigen Rechenregeln erstellt werden und ein Stellungnahmeverfahren stattfindet.
Weitere Details zu den Begriffsdefinitionen finden Sie im Glossar.

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