QS-Verfahren Ambulante Psychotherapie: Ergebnisbericht zum Einbezug von bzw. Umgang mit Patientinnen und Patienten mit vorzeitigem Therapieende oder Therapieabbruch

Eine besondere Herausforderung im Kontext der psychotherapeutischen Versorgung ist der Umgang mit vorzeitigen Therapiebeendigungen, insbesondere mit unerwünschten Ereignissen wie einem (ungeplanten) Therapieabbruch, der auch als negatives Outcome definiert werden kann. Die Gründe für ein vorzeitiges Therapieende oder einen Therapieabbruch sind vielfältig. Diesen liegt nicht per se ein Qualitätsdefizit zugrunde; sie können auch ein akzeptiertes oder sogar wünschenswertes Ergebnis darstellen.

Das Qualitätssicherungsverfahren zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter (Verfahren QS ambulante Psychotherapie) wurde grundsätzlich für Patientinnen und Patienten konzipiert, die ihre Richtlinien-Psychotherapie abschließen. Trotz der herausfordernden Komplexität dieser Thematik sollte – zunächst konzeptionell – geprüft werden, inwieweit die Patientengruppe mit vorzeitigem Therapieende ggf. umfassender in das QS-Verfahren einbezogen werden kann sowie ggf. qualitätsrelevante Therapieabbrüche besser adressierbar werden.

Das IQTIG wurde daher am 29. März 2023 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit der Prüfung und ggf. Erarbeitung des Einbezugs von bzw. des Umgangs mit Patientinnen und Patienten mit vorzeitigem Therapieende oder Therapieabbruch für das QS-Verfahren Ambulante Psychotherapie beauftragt. Das zu entwickelnde Konzept soll sowohl die Leistungserbringer - als auch die Patientenperspektive berücksichtigen, um den Sachverhalt für die Qualitätssicherung angemessen beurteilen und soweit möglich nutzen zu können. Diese Beauftragung ist als Ergänzung zu den bisherigen Beauftragungen und den entsprechenden Abschlussberichten des IQTIG zu verstehen.
Der entsprechende Ergebnisbericht wurde am 17. Oktober 2024 durch den G-BA zur Veröffentlichung freigegeben.

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