IQTIG stellt Qualitätsreport 2015 zur externen Qualitätssicherung in Krankenhäusern vor

Berlin, 28. September 2016 – Die Qualität der medizinischen Versorgung in deutschen Krankenhäusern ist durchweg hoch. Um dieses hohe Niveau auch in Zukunft beizubehalten, ist eine Weiterentwicklung der Krankenversorgung und damit auch der externen Qualitätssicherung notwendig – u.a. hin zu einer engeren Verzahnung von stationärem und ambulantem Bereich, die auf vielfältige Weise bei der Versorgung von Patienten zusammenwirken. Das ist die Konsequenz aus dem Qualitätsreport 2015, den das IQTIG am 28. September 2016 auf der 8. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in Berlin veröffentlicht hat.

Der Qualitätsreport 2015 ist der erste unter der Regie des IQTIG. Unterstützt wurde das Institut dabei vom bisher zuständigen AQUA-Institut. Der Report beinhaltet die Ergebnisse der externen Qualitätssicherung in Krankenhäusern für das Erfassungsjahr 2015. Es werden detaillierte Informationen zu bestimmten medizinischen Versorgungsbereichen wie zum Beispiel Gefäßchirurgie, Kardiologie, Gynäkologie oder Transplantationen geliefert. Dazu gehören auch eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Strukturierten Dialogs für das Erfassungsjahr 2014 sowie Empfehlungen von Experten aus den Fachgruppen auf Bundesebene zur Weiterentwicklung der Versorgungsbereiche. Zusätzliche Hintergrundinformationen zur externen Qualitätssicherung sowie eine Sonderauswertung zu „nosokomialen Infektionen“ - das sind Infektionen, die sich Patientinnen und Patienten im Krankenhaus zugezogen haben - runden den Qualitätsreport 2015 ab.

Für das Erfassungsjahr 2015 haben bundesweit 1.538 Kranken¬häuser an insgesamt 1.834 Standorten rund 3,2 Millionen Datensätze dokumentiert. Diese Daten verteilen sich durch auf 25 Qualitätssicherungsverfahren mit 351 Qualitätsindikatoren, anhand derer die Qualität gemessen wird.

Die Vollzähligkeit der gelieferten Datensätze hat sich in den vergangenen Jahren in allen Verfahren der Qualitätssicherung weiter deutlich verbessert und damit auch die Repräsentativität der Daten für die Bewertung der Versorgungsqualität insgesamt.

Im Ergebnis weisen auf Bundesebene 45 der insgesamt 351 Indikatoren im Vergleich zum Vorjahr eine Verbesserung auf (12,8 %). 21 Indikatoren haben sich verschlechtert (6,0 %), 229 Indikatoren sind verglichen mit dem Vorjahresergebnis unverändert (65,2 %) geblieben. Bei 56 Indikatoren (16,0 %) ist keine Aussage über eine Veränderung möglich, zum Beispiel bei neu eingeführten oder veränderten Indikatoren. Erwähnenswert ist vor allem die Versorgung von Patienten mit Lungenentzündungen („Ambulant erworbene Pneumonie“). Hier hat sich ein Großteil der Ergebnisse deutlich verbessert: 8 von 12 Indikatoren haben einen besseren Wert als im Jahr zuvor. Handlungsbedarf gibt es dagegen im Bereich Geburtshilfe: Nach Einschätzung der zuständigen Fachgruppe auf Bundesebene sind bei Frühgeburten noch zu selten Pädiater, also Kinder- und Jugendmediziner, anwesend.

Seit 1996 besteht in Deutschland für bestimmte medizinische bzw. pflegerische Leistungen eine gesetzliche Verpflichtung zur Umsetzung von Maßnahmen der Qualitätssicherung. Sie werden in Qualitätssicherungsverfahren – kurz QS-Verfahren – geregelt. In diesem Kontext sind alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser verpflichtet, zur Sicherung der Qualität bestimmte Leistungen zu dokumentieren. Die jeweiligen QS-Verfahren werden vom G-BA in der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-Richtlinie) jährlich definiert. Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Es regelt die Rahmenbedingungen für die Qualitätssicherung in verschiedenen Richtlinien.

Bei der Umsetzung ebenso wie bei der Weiter-und Neuentwicklung von QS-Verfahren wird der G-BA durch das IQTIG unterstützt, das fachlich unabhängige, wissenschaftliche Institut für Qualitätsmessung und Transparenz im Gesundheitswesen. Gesetzliche Grundlage dafür ist § 137a SGB V. Das IQTIG veröffentlicht seinen im Auftrag des G-BA erstellten Qualitätsreport jedes Jahr im Herbst.

Der Qualitätsreport 2015 ist ebenso wie eine Kurzzusammenfassung als PDF-Dokument auf unserer Website hier abrufbar.

Weitere Informationen

Marc Kinert
Leiter Stabsbereich Presse und Kommunikation

Telefon: (030) 58 58 26 - 170
Mail: presse(at)iqtig.org