Bericht zur Datenvalidierung

Die Datenvalidierung ging der Frage nach: Sind die von den Krankenhäusern erhobenen und an das IQTIG übermittelten Daten vollständig, vollzählig, korrekt und plausibel? Zur Überprüfung dieser Daten beschloß der Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) jedes Jahr Auffälligkeitskriterien, anhand derer die Qualität der Datendokumentation der Krankenhäuser bewertet wurde.

Zusätzlich zur Überprüfung aller datenliefernden Standorte anhand von Auffälligkeitskriterien erfolgte gemäß der "Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern" (QSKH-RL) jährlich in drei ausgewählten QS-Verfahren per Zufallsstichprobe eine Auswahl von Standorten in welchen die dokumentierten Daten für die externe Qualitätssicherung mit der Dokumentation in 20 Patientenakten abgeglichen wurde. Standorte, bei denen die Dokumentation zwischen Patientenakte und externer Qualitätssicherung stark divergierten, wurden im Folgejahr erneut überprüft oder dem entsprechenden Lenkungsgremium benannt.

Das IQTIG fasste die Ergebnisse des gesamten Datenvalidierungsverfahrens in seinem jährlichen Bericht zur Datenvalidierung zusammen. Mit finaler Überleitung aller QS-Verfahren von der QSKH-RL in die "Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung" (DeQS-RL) zum Erfassungsjahr 2021 erfolgt die Berichterstattung zu den Ergebnissen der Datenvalidierung gem. §16 DeQS-RL künftig im "Bundesqualitätsbericht" (BQB).
Der Bericht zur Datenvalidierung 2021 (Erfassungsjahr 2020) gemäß QSKH-RL wurde hiermit letztmalig durch das IQTIG bereitgestellt.

Downloads

  • Bericht zur Datenvalidierung 2020

    pdf 27.07.2022 / 4 MB

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