FAQ: Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie
Fragen zur Teilnahme an der Patientenbefragung
Warum soll ich an der Befragung teilnehmen?
Patientinnen und Patienten erleben ihre medizinischen Untersuchungen und Behandlungen direkt. Sie können am besten aus erster Hand berichten, welche Erfahrungen sie gemacht haben und wie sie die Versorgung bei ihrer Herzkatheteruntersuchung, Stenteinlage bzw. Ballonerweiterung der Gefäße einschätzen.
Durch die Befragung von Patientinnen und Patienten können wir erfahren, wie gut oder schlecht die Versorgung bei ihrer Herzkatheteruntersuchung, Stenteinlage bzw. Ballonerweiterung der Gefäße gewesen ist. Mit Ihrer Teilnahme an der Befragung leisten Sie einen wichtigen Beitrag, um die Qualität der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Herzkatheteruntersuchung, Stenteinlage bzw. Ballonerweiterung der Gefäße zu verbessern.
Wie kann ich an der Befragung teilnehmen?
Sie werden per Zufall ausgewählt an der Patientenbefragung teilzunehmen, wenn bei Ihnen in den letzten zwei Monaten eine Herzkatheteruntersuchung oder Stenteinlage oder Herzkatheteruntersuchung mit Stenteinlage in einer Arztpraxis oder in einem Krankenhaus erfolgte. Sie bekommen dann einen Fragebogen nach Hause geschickt. Den ausgefüllten Fragebogen können Sie kostenfrei mit dem beigelegten Briefumschlag zurückschicken.
Wer nimmt an dieser Befragung teil?
Die Befragung richtet sich an alle erwachsenen, gesetzlich krankenversicherten Patientinnen und Patienten, bei denen in den letzten zwei Monaten eine Herzkatheteruntersuchung oder Stenteinlage oder Herzkatheteruntersuchung mit Stenteinlage in einer Arztpraxis oder in einem Krankenhaus erfolgte.
Ich fühle mich nicht angesprochen, weil bei mir ein anderer Eingriff vorgenommen wurde als im Anschreiben / Fragebogen angegeben. Was soll ich tun?
Der Fragebogen bezieht sich auf den im Anschreiben genannten Eingriff: Herzkatheteruntersuchung und/oder Stenteinlage. Vielleicht wurde bei Ihnen anstelle einer Stenteinlage auch eine Ballonerweiterung der Gefäße am Herzen durchgeführt. Manchmal wird in Anschluss an eine Herzkatheteruntersuchung auch eine Bypass- oder Herzklappenoperation durchgeführt oder ein Herzschrittmacher implementiert. In allen diesen Fällen können Sie den Fragebogen ausfüllen.
Sollte bei Ihnen eine andere Untersuchung bzw. ein anderer Eingriff durchgeführt worden sein, können Sie den Fragebogen einfach ignorieren und entsorgen. Sie werden in den kommenden Wochen automatisiert zwei Erinnerungsschreiben erhalten, welche Sie ebenfalls ignorieren und entsorgen können. Danach erhalten Sie keine weitere Post von uns.
Wie oft muss ich an der Befragung teilnehmen?
Grundsätzlich sind alle erwachsenen gesetzlich krankenversicherten Patientinnen und Patienten, bei denen ein Herzkatheruntersuchung oder Stenteinlage durchgeführt wurde, von der Befragung betroffen. Sollte solch eine Untersuchung bzw. solch ein Eingriff mehrmals durchgeführt werden, ist es möglich, dass Sie auch mehrmals einen Fragebogen erhalten, wenn Sie per Zufallsstichprobe ausgewählt werden. Wenn Sie jedoch nur einmal in dieser Form behandelt wurden, bekommen Sie keine weiteren Fragebögen zugeschickt.
Kann ich den Fragebogen auch später beantworten?
Sie können den Fragebogen gerne zu einem späteren Zeitpunkt ausfüllen – spätestens jedoch bis zum Ende des zweiten Monats nach Ihrem Eingriff. Sofern noch nicht erfolgt, werden Ihnen in den kommenden Wochen automatisch zwei Erinnerungen zugeschickt. Im zweiten Erinnerungsschreiben wird Ihnen auch das letztmögliche Datum genannt, bis zu dem Sie den Fragebogen zurückschicken können.
Widerruf der Teilnahme / Nichtteilnahme an einer Patientenbefragung
Ich kann bzw. möchte nicht an der Befragung teilnehmen. Was kann ich tun?
Die Teilnahme an der Befragung ist selbstverständlich freiwillig. Ihnen entstehen keine Nachteile oder Kosten, wenn Sie die Teilnahme an der Befragung ablehnen. Sie können den zugesandten Fragebogen einfach ignorieren und entsorgen, wenn Sie nicht an der Befragung teilnehmen können oder möchten.
Sofern noch nicht erfolgt, werden Ihnen in den kommenden Wochen automatisch zwei Erinnerungen zugeschickt. Bedauerlicherweise können wir den Versand dieser Erinnerungsschreiben nicht einstellen.
Die Patientin / der Patient ist verstorben, was soll ich tun?
Sie können den Fragebogen einfach ignorieren und entsorgen. Sofern noch nicht erfolgt, werden Ihnen in den kommenden Wochen automatisch zwei Erinnerungen zugeschickt. Bedauerlicherweise können wir den Versand dieser Erinnerungsschreiben nicht einstellen.
Ich bin auf Reha oder kann den Fragebogen aus anderen Gründen (aktuell) nicht fristgerecht auszufüllen. Was kann ich tun?
Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. Wenn Sie an der Befragung teilnehmen möchten, können Sie den Fragebogen gerne zu einem späteren Zeitpunkt ausfüllen – spätestens jedoch bis zum Ende des zweiten Monats nach Ihrer Untersuchung bzw. Ihrem Eingriff. Ansonsten können Sie den Fragebogen einfach ignorieren und entsorgen.
Sofern noch nicht erfolgt, werden Ihnen in den kommenden Wochen automatisch zwei Erinnerungen zugeschickt. Im zweiten Erinnerungsschreiben wird Ihnen das letztmögliche Datum genannt, bis zu dem Sie den Fragebogen zurückschicken können. Sollte Ihnen eine Teilnahme bis dahin weiterhin nicht möglich sein oder kein Interesse bestehen, können Sie die Schreiben ebenfalls ignorieren und entsorgen. Nach dem zweiten Erinnerungsschreiben erhalten Sie keine weitere Post von uns.
Datenschutz bei Patientenbefragungen
Woher haben Sie meine Adresse?
Ihre Adresse wurde von der Arztpraxis bzw. Klinik übermittelt, in der Sie behandelt wurden, damit Ihnen der Fragebogen zugeschickt werden kann. Dazu ist die Einrichtung laut §§ 135a und 299 Absatz 4 SGB V verpflichtet.
Welche Daten werden von mir erhoben?
Für die Patientenbefragung werden Ihre Adressdaten benötigt, um Ihnen einen Fragebogen zuschicken zu können. Für die Patientenbefragung gibt es drei verschiedene Fragebogenversionen, die sich an den Eingriffsarten orientieren. Damit Sie die richtige Fragebogenversion erhalten, werden behandlungsspezifische Daten (Datum Ihrer Behandlung und die Art der Behandlung) benötigt. Diese sind auch für die spätere Auswertung der Fragebögen wichtig.
Ihre Adressdaten und medizinischen Daten wurden von der Arztpraxis bzw. Klinik, in der Sie behandelt wurden, an eine externe Stelle übermittelt, die die Fragebögen verschickt (Versendestelle). Dazu ist die Einrichtung laut §§ 135a und 299 Absatz 4 SGB V verpflichtet.
Was passiert mit meinen Daten und wie lange werden sie gespeichert?
Ihre Adressdaten und medizinischen Daten werden von der Arztpraxis bzw. Klinik, in der Sie behandelt wurden, an eine externe Stelle übermittelt, die die Fragebögen verschickt (Versendestelle). Anhand der medizinischen Daten wird der entsprechende Fragebogen ausgewählt und an die übermittelte Adresse geschickt.
Ihre Adressdaten und medizinischen Daten werden entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach maximal sechs Monaten gelöscht. Dies ist gesetzlich im § 299 Absatz 4 SGB V verankert.
Wie kann die Befragung anonym sein, wenn Sie wissen, dass ich den Fragebogen noch nicht ausgefüllt habe?
Auf dem Fragebogen ist ein QR-Code abgedruckt. Mithilfe dieses QR-Codes und der darin enthaltenen Identifikationsnummer wird registriert, ob und wann ein Fragebogen zurückgeschickt wurde. Wenn bis zu einem bestimmten Zeitpunkt noch kein Fragebogen eingegangen ist, werden automatisch Erinnerungen verschickt (maximal zwei Erinnerungen). Der Versand und die Annahme des Fragebogens werden von zwei voneinander unabhängigen Stellen durchgeführt. Dadurch wird sichergestellt, dass der ausgefüllte Fragebogen nicht mit Ihrer Person verknüpft wird. Das heißt alle Angaben im Fragebogen werden ohne jeglichen Bezug zu Ihrer Person ausgewertet.
Was bedeutet der QR-Code auf dem Fragebogen?
Der QR-Code auf dem Fragebogen beinhaltet eine Identifikationsnummer. Damit können wir die Ergebnisse der Befragung der Arztpraxis bzw. Klinik zuzuordnen, in der Sie behandelt wurden. Außerdem kann damit die Rücksendung Ihres ausgefüllten Fragebogens registriert werden, so dass Ihnen keine weiteren Erinnerungen zugeschickt werden.
Was passiert mit meinen Angaben im Fragebogen?
Die Angaben in den Fragebögen werden anonym digitalisiert. Alle Angaben im Fragebogen werden ohne jeglichen Bezug zu Ihrer Person ausgewertet. Die anonymisierten Ergebnisse werden der Arztpraxis bzw. Klinik, in der Sie behandelt wurden, jährlich übermittelt. Diese können so sehen, wie Patientinnen und Patienten die Qualität ihrer Versorgung bewertet haben und daraufhin ggf. gezielt Maßnahmen zur Verbesserung vornehmen. Darüber hinaus soll zukünftig auch über die Ergebnisse von Patientenbefragungen - so wie über diejenigen aus anderen Datenquellen - öffentlich Bericht erstattet werden.
Ist die Auswertung anonym?
Ja, die Teilnahme an der Befragung und die Antworten sind und bleiben anonym. Die Angaben in den Fragebögen werden anonym digitalisiert. Alle Angaben im Fragebogen werden ohne jeglichen Bezug zu Ihrer Person ausgewertet.
Ausfüllen des Fragenbogens einer Patientenbefragung
Ich habe den Fragebogen verloren oder unleserlich gemacht, kann ich einen neuen bekommen?
Wenn es der erste Fragebogen ist, den Sie zugesendet bekommen haben, wird Ihnen in naher Zukunft mit der zweiten Erinnerung automatisch ein neuer Fragebogen zugeschickt. Wenn Sie den zweiten Fragebogen verloren bzw. unleserlich gemacht haben, dann gibt es leider keinen Ersatz.
Ich habe ein Erinnerungsschreiben erhalten, aber vorher keinen Fragebogen. Was soll ich tun?
Sie bekommen in etwa zwei Wochen automatisch ein weiteres Erinnerungsschreiben inklusive Fragebogen und Rücksendeumschlag zugeschickt.
Ich kann einzelne Fragen im Fragebogen nicht beantworten bzw. sie treffen nicht auf mich zu. Was soll ich tun?
Beantworten Sie die Fragen so, wie Sie diese verstehen. Versuchen Sie sich in Ihre erlebte Situation noch einmal hineinzuversetzen und die erfragten Ereignisse wiederzugeben. Es gibt hier kein FALSCH oder RICHTIG, sondern nur Ihre ganz individuellen Erfahrungen. Fragen, die Sie nicht beantworten können oder die aus Ihrer Sicht nicht auf Sie zutreffen, können Sie auch unbeantwortet lassen.
Bei mir wurden in letzter Zeit mehrere Untersuchungen bzw. Eingriffe durchgeführt. Welche Untersuchung bzw. welchen Eingriff meinen Sie?
Bitte beziehen Sie sich auf die Untersuchung bzw. den Eingriff, zu dem im Anschreiben genannten Datum.
Kann mir jemand beim Ausfüllen des Fragebogens helfen?
Wenn Sie nicht in der Lage sind, den Fragebogen alleine auszufüllen, kann Ihnen selbstverständlich eine andere Person beim Ausfüllen des Fragebogens helfen. Bitte geben Sie aber Auskunft über Ihre eigenen persönlichen Erfahrungen und Erlebnisse während der Behandlung.
Kann ich den Fragebogen auch online ausfüllen oder telefonisch beantworten?
Nein. Aktuell gibt es leider keine Möglichkeit, den Fragebogen online auszufüllen oder telefonisch zu beantworten.
Rücksenden des Fragebogens der Patientenbefragung
Wohin schicke ich den Fragebogen?
Mit dem Fragebogen wird Ihnen ein vorfrankierter Rücksendeumschlag zugeschickt. Dieser ist adressiert an eine Institution, die im Auftrag des IQTIG für die Annahme und das Einlesen der Fragebögen zuständig ist (IQTIG Fragebogenannahmestelle). Bitte schicken Sie den ausgefüllten Fragebogen an die Adresse, die auf dem beigefügten Antwortumschlag aufgedruckt ist.
IQTIG Fragebogenannahmestelle
Postfach 11 23
01871 Bischofswerda
Bitte beachten Sie die für Sie gültige Rücksendedatum. Eine Teilnahme an der Befragung ist spätestens bis zum Ende des zweiten Monats nach Ihrem Eingriff möglich. Fragebögen, die danach versendet werden, können leider nicht mehr in der Auswertung berücksichtigt werden.
Ich habe keinen Rücksendeumschlag erhalten, was mache ich jetzt?
Bitte warten Sie auf das zweite Erinnerungsschreiben. Dem werden sowohl der Fragebogen als auch der Rücksendeumschlag erneut beigelegt.
Welchen Fragebogen soll ich zurücksenden? Den ersten Fragebogen oder den Ersatzfragebogen?
Es ist egal, welchen Fragebogen Sie uns zurücksenden.
Veröffentlichung der Ergebnisse der Patientenbefragung
Wird meine Ärztin / mein Arzt erfahren, dass ich an der Befragung teilgenommen habe und welche Angaben ich gemacht habe?
Nein. Die Daten werden nicht für einzelne Personen ausgewertet, sondern nur auf der Ebene aller Antworten der Patientinnen und Patienten, die in der gleichen Arztpraxis bzw. Klinik behandelt wurden. Somit kann keiner erkennen, wer welche Antworten im Fragebogen gegeben hat oder wer an der Befragung teilgenommen hat.
Kann ich meine Ergebnisse der Befragung einsehen?
Da die Auswertung der Fragebögen anonym verläuft und nicht auf Personenebene erfolgt, ist am Ende der Befragung auch nicht nachvollziehbar, wer an der Befragung teilgenommen hat. Aus diesem Grund werden Sie nicht persönlich die Ergebnisse mitgeteilt bekommen.
Wo kann ich einsehen, wie mein Arzt / meine Ärztin abgeschnitten hat?
Die Krankenhäuser und Arztpraxen erhalten Auswertungen zu den jeweiligen Behandlungsergebnissen. Die wichtigsten Ergebnisse der Qualitätssicherung werden in den Bundesauswertungen und im Bundesqualitätsbericht veröffentlicht. Diese Berichte werden auf der Website des IQTIG veröffentlicht. Die Ergebnisse der einzelnen Krankenhäuser werden außerdem in den sogenannten strukturierten Qualitätsberichten der Krankenhäuser veröffentlicht. Jedes Krankenhaus ist verpflichtet diesen Bericht auf seiner Website zu veröffentlichen. Außerdem gibt es einige Krankenhausvergleichsportale, die auf die Daten aus den strukturierten Qualitätsberichten zurückgreifen. Die Ergebnisse der Befragung finden allerdings erst ca. zwei Jahre nach der Befragung Eingang in die strukturierten Qualitätsberichte.
Gibt es noch andere Patientenbefragungen und muss ich an diesen teilnehmen?
Am IQTIG werden mehrere Patientenbefragungen entwickelt, die zukünftig im Rahmen der gesetzlichen Qualitätssicherung in Krankenhäusern und Arztpraxen zur Anwendung kommen sollen. Dies ist aber momentan noch nicht Fall. Es gibt also im Moment nur die Patientenbefragung für Patientinnen und Patienten, die eine Herzkatheteruntersuchung und/oder Stenteinlage bzw. Ballonerweiterung der Gefäße am Herzen erhalten haben. Die Teilnahme an der Patientenbefragung ist für Sie zudem freiwillig.
Fragen zu meiner Behandlung
Kann das IQTIG Fragen zu meiner medizinischen Behandlung beantworten?
Das IQTIG kann keine individuellen medizinischen Fragen beantworten. Bitte wenden Sie sich bei medizinischen oder allgemeinen Fragen zu Ihrer Behandlung direkt an Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihren behandelnden Arzt.
Sie können auch die folgenden kostenlosen Beratungsangebote in Anspruch nehmen:
- Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD, Telefon: 0800 / 011 77 22)
- Nationale Kontakt- und Informationsstelle der Selbsthilfegruppen (NAKOS, Telefon: 030 / 31 01 89 60)
- Verbraucherschutzzentrale(n)
An wen kann ich mich bei (akuten) psychischen Problemen oder bei allgemeinem Gesprächsbedarf wenden?
- Telefonseelsorge (Telefon: 0800 / 111 0 111)
- Muslimische Seelsorge in Türkisch, Arabisch, Urdu (Telefon: 030 / 44 35 09 821)
- Telefon Doweria in Russisch (Telefon: 030 / 44 03 08 454)
An wen kann ich mich wenden, wenn ich mich über meine Behandlung beschweren oder einen Behandlungsfehler melden möchte?
Sie können sich an folgende Beschwerdestellen wenden:
- Beschwerdestellen der Krankenhäuser: Die Krankenhäuser sind dazu verpflichtet, Patientinnen und Patienten über die Möglichkeit einer Beschwerde zu informieren und Beschwerden zügig und transparent zu bearbeiten. In den meisten Krankenhäusern gibt es Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher. Sie vertreten unabhängig und meist ehrenamtlich die Beschwerden und Anliegen von Patientinnen und Patienten gegenüber den zuständigen Stellen des Krankenhauses.
- Gesetzliche Krankenkassen: Vor allen, wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten oder Schadensersatzansprüche gelten machten wollen, sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet Sie dabei zu unterstützen. Die Krankenhassen helfen Ihnen auch bei Beschwerden zu den Themen Verordnungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Überweisungen oder Krankschreibungen.
- Beschwerdestellen der Ärztekammern: Wenn Sie sich über eine bestimmte Ärztin oder einen bestimmten Arzt beschweren möchten, wenden Sie sich bitte an die Ärztekammer Ihres Bundeslandes.