Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur (QSFFx)
Ein Bruch (Fraktur) im oberen, dem Hüftgelenk zugewandten Teil des Oberschenkelknochens (Femur) wird als hüftgelenknahe Femurfraktur (Oberschenkelhalsbruch) bezeichnet. Hüftgelenknahe Femurfrakturen sind eine typische und häufige Verletzung älterer Menschen. Das Ziel der operativen Behandlung einer hüftgelenknahen Femurfraktur ist eine möglichst schnelle und komplikationslose Wiederherstellung der Mobilität und der körperlichen Belastbarkeit der Patienten. Gerade für ältere Menschen ist die schnelle Genesung sehr wichtig, um die Selbstständigkeit der Betroffenen zu erhalten und eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit zu verhindern.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat 2019 die "Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur" (QSFFx-RL) als eine Maßnahme zur Qualitätssicherung auf der Grundlage von § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser beschlossen.
Die Richtlinie ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten und legt die Mindestanforderungen an die Struktur- und Prozessqualität für die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit einer hüftgelenknahen Femurfraktur fest.
Zentrales Ziel der Richtlinie ist die Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen und frühestmöglichen operativen Versorgung von Patienten mit einer hüftgelenknahen Femurfraktur. Mit verbindlichen Standards zu Struktur, Personal und Verfahrensabläufen soll vor allem eine frühzeitige Versorgung sichergestellt werden, die ein wesentliches Kriterium für die Heilungschancen nach einer hüftgelenknahen Femurfraktur darstellt.
Das Nachweisverfahren ist ab dem 1. Januar 2024 anzuwenden. Voraussetzung dafür ist, dass zwischen dem 15. November und 31. Dezember 2023 ein erstmaliger Nachweis über die Erfüllung der Mindestvorgaben an die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen übermittelt wird.
Erläuterung der verschiedenen Jahresangaben der IQTIG-Produkte
Das IQTIG verwendet eindeutig definierte Begriffe für die Zuordnung von Produkten zu Jahreszahlen.
Die Begriffe sind Spezifikationsjahr, Erfassungsjahr und Auswertungsjahr. Bitte beachten Sie dies bei der direkten Navigation zu den Produkten.
Berichte des Auswertungsjahres 2024 können sich beispielsweise auf die Erfassungsjahre 2023 und 2022 (Vergleichszeitraum) beziehen und gleichzeitig auf Basis der Spezifikationsjahre 2023 und 2022 erhoben worden sein.
Das Spezifikationsjahr ist das Jahr, für das die Erfassung der Qualitätssicherungsdaten spezifiziert wurde.
Das Erfassungsjahr ist das Jahr, zu dem Qualitätssicherungsdaten für die Auswertung erfasst wurden.
Das Auswertungsjahr ist das Jahr, in dem die Zusammenstellung von Auswertungen für den Jahresbericht erfolgt, die sich auf einen definierten Berichtszeitraum bezieht.
Weitere Details zu den Begriffsdefinitionen finden Sie im Glossar.
Auswertung und Rechenregeln
Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur (FFX)
Jahresbericht
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Erfassungsjahr 2023
Spezifikation
Erinnerungswesen (FFXE)
Die Ausfüllhinweise dienen als Hilfestellung bei der Dokumentation durch den Anwender. Ausfüllhinweise
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Spezifikationsjahr 2024
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Spezifikationsjahr 2023
Bildet anhand von Fragen und Antwortmöglichkeiten ab, welche Daten durch den Leistungserbringer dokumentiert werden müssen. Dokumentationsbogen
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Spezifikationsjahr 2025
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Spezifikationsjahr 2024
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Spezifikationsjahr 2023
Nachweis über die Erfüllung der Mindestanforderungen (FFX)
Die Ausfüllhinweise dienen als Hilfestellung bei der Dokumentation durch den Anwender. Ausfüllhinweise
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Spezifikationsjahr 2025
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Spezifikationsjahr 2024
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Spezifikationsjahr 2023
Bildet anhand von Fragen und Antwortmöglichkeiten ab, welche Daten durch den Leistungserbringer dokumentiert werden müssen. Dokumentationsbogen
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Spezifikationsjahr 2024
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Spezifikationsjahr 2023
Veröffentlichungen
Zusatzinformationen
Begleitdokumente
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QSFFx - Informationsschreiben Leistungserbringer