Anonyme Fallsammlung zur Unterschreitung der 100-Prozent-Dokumentationsrate

Der G-BA ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben nach § 137 Absatz 2 SGB 5 angehalten, eine Dokumentationsrate von 100 Prozent für dokumentationspflichtige Datensätze festzulegen. Diese Vorgaben wurden beginnend mit dem Erfassungsjahr 2018 in der "Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern" (QSKH-RL) in § 24 verpflichtend umgesetzt.

Der Abschlussbericht „Mögliche Ursachen einer unverschuldeten Unterschreitung der 100-Prozent-Dokumentationsrate“ beinhaltet die Vorarbeiten des IQTIG. Die gemäß QSKH-RL geforderte, retrospektive Fallsammlung der Begründungen und Einschätzungen zu einer möglicherweise unverschuldeten Unterdokumentation werden jährlich durch das IQTIG veröffentlicht.

Downloads Berichte zur 100 Prozent-Dokumentationsrate

  • Abschlussbericht 2020

    pdf 20.12.2021 / 344 KB

  • Frühere Veröffentlichungen

    2019
    2018

    Zusatzinformationen