FAQ: Koronarchirurgie und Eingriffe an Herzklappen

Allgemein

Wie ist bei Wechsel zwischen kathetergestütztem und offen-chirurgischem Eingriff in einer Sitzung zu dokumentieren?

Erklärung am Beispiel:

Dokumentiert wird über einen HCH-Bogen mit 2 Unterbögen (1. Prozedur endovaskulär sowie 2. Prozedur Sternotomie). Ein MDS für den Abbruch des endovaskulären Eingriff sowie ein HCH-Bogen mit der Sternotomie würden zu einer Überdokumentation führen.Es darf kein MDS angelegt werden, wenn beide Prozeduren im gleichen Aufenthalt vorgenommen wurden.

Was beinhaltet das QS-Verfahren Koronarchirurgie und Eingriffe an den Herzklappen einschließlich der minimalinvasiven Herzklappenin-terventionen?

Das QS-Verfahren KCHK wurde zum 1. Januar 2020 in die  "Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung" (DeQS-RL) überführt. Das bisherige Qualitätssicherungsverfahren der "Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern" (QSKH-Richtlinie) wurde damit abgelöst. Diese Bestimmung wurde am 20. Juni 2019 durch den G-BA beschlossen und trat mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.Für den Bereich der Koronarchirurgie und Eingriffe an den Herzklappen erfolgt die Auslösung der Dokumentationspflicht für alle Patientinnen und Patienten, bei denen während eines stationären Krankenhausaufenthalts ein herzchirurgischer Eingriff vorgenommen wurde. Inkludiert sind in QS KCHK offen chirurgische - oder kathetergestützte Eingriffe an Herzklappen und der Koronarchirurgie, sowie kombinierte Herzchirurgische Eingriffe. Ausgenommen sind privat versicherte Patientinnen und Patienten sowie Selbstzahler.

Folgende Auswertungsmodule sind im Verfahren QS KCHK etabliert:

  • Isolierte Koronarchirurgie (KCHK-KC)
  • Kombinierte Koronar- und Herzklappenchirurgie (KCHK-KC-KOMB)
  • Kathetergestützte isolierte Aortenklappeneingriffe (KCHK-AK-KATH)
  • Offen-chirurgische isolierte Aortenklappeneingriffe (KCHK-AK-CHIR)
  • Kathetergestützte isolierte Mitralklappeneingriffe (KCHK-MK-KATH
  • Offen-chirurgische isolierte Mitralklappeneingriffe (KCHK-MK-CHIR)
  • Offen-chirurgische kombinierte Herzklappeneingriffe (KCHK-HK-CHIR)
  • Kathetergestützte kombinierte Herzklappeneingriffe (KCHK-HK-KATH)

Weitere Informationen zur Auslösung können den Anwenderinformationen des Moduls KCHK entnommen werden. Weiterhin besteht eine Dokumentationspflicht für die Follow-up-Informationen. Die Auswertungsmodule HK-CHIR und HK-KATH entfallen zum EJ 2023.

An wen müssen die Daten in QS KCHK übermittelt werden?

Die Exportdateien werden beim Leistungserbringer erstellt und dann an die zuständige Datenannahmestelle weitergeleitet. Datenannahmestellen nehmen die Datenlieferungen im Rahmen der "Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung" (DeQS-RL) entgegen. Der Export und die Übermittlung der QS-Daten finden im XML-Format statt. Datensätze zu Verfahren nach DeQS-RL werden über die zuständigen Datenannahmestellen und die Vertrauensstellen an die Bundesauswertungsstelle übermittelt. Die zuständige(n) Datenannahmestelle(n) für kollektivvertraglich erbrachte Leistungen sind die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV), für selektivvertraglich erbrachte Leistungen ist die Datenannahmestelle für selektivvertraglich erbrachte Leistungen (DAS-SV), für stationär oder teilstationär erbrachte Leistungen durch die Krankenhäuser sind die Landesarbeitsgemeinschaften (LAG).

Eine Übersicht über die zuständigen Datenannahmestellen finden Sie hier. Ausgewählte Sozialdaten werden über die Krankenkassen an das IQTIG übermittelt. Sie gehen in Form von Abrechnungsrelevanten Daten bei den Krankenkassen ein. 

Was wird unter Sozialdaten verstanden?

Sozialdaten bei den Krankenkassen sind Angaben über persönliche und sachliche Verhältnisse, die von den sozialrechtlichen Leistungsträgern, zu denen die Krankenkassen als Sozialversicherungsträger zählen, zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erhoben und gespeichert werden (§ 67 Abs. 1 SGB X). Darunter zählen Versichertenstamm- und Abrechnungsdaten, wie z. B. das Geschlecht, das Alter und der Versichtertenstatus (§ 284 SGB V). Weitere Informationen finden Sie hier.

Ergebnisse unseres Hauses wurde im Verfahren QS KCHK in einem Follow-up-QI für Komplikationen bzw. in einem Follow-up-QI für Re-Eingriffe auf-fällig. Der Patient wurde bei uns aber nicht erneut behandelt. Warum wurden unsere Ergebnisse trotzdem auffällig?

Im Verfahren QS KCHK werden eine Reihe von Follow-up-QIs geführt, die auf Sozialdatenlieferungen von den Krankenkassen beruhen. Hierbei werden Informationen Indikator-abhängig bis zu einem Jahr nach Indexeingriff (also nach Ersteingriff, auf den sich die beobachteten Komplikationen oder Re-Eingriffe beziehen lassen) gesammelt. Diese Komplikationen bzw. Re-Eingriffe müssen nicht in Ihrem Haus behandelt bzw. durchgeführt worden sein. Sie werden aber dem Indexeingriff und dem Haus, welchen den Indexeingriff durchgeführt hat, zugeordnet. Ihr Haus wird dann im Rahmen der Auswertung über das Auftreten von Komplikationen oder Re-Eingriffen informiert, wenn der Indexeingriff in Ihrem Haus durchführt wurde.