Ambulante psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Krankenversicherter (QS Ambulante Psychotherapie)
Mit Beschluss vom 18. Januar 2024 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das „QS-Verfahren zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter“ (QS ambulante Psychotherapie) als Maßnahme zur Qualitätssicherung und 16. Verfahren der „Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung“ (DeQS-RL) auf der Grundlage von § 136a Absatz 2a SGB V eingeführt. Ziel des QS-Verfahrens ist die Beurteilung und Förderung der Versorgungsqualität ambulant durchgeführter Psychotherapien.
Der Beschluss ist am 1. September 2024 in Kraft getreten und regelt die Anforderungen an die Prozess- und Ergebnisqualität der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich krankenversicherter erwachsener Patientinnen und Patienten in Kurz- oder Langzeittherapie als Einzelbehandlung. Gruppen- und Kombinationstherapien sind vom QS-Verfahren ausgenommen.
Vertragsärztlich tätige Psychologische oder ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (Leistungserbringer) sind nach § 135 a Abs. 2 Satz 1 zur Teilnahme an der gesetzlichen Qualitätssicherung verpflichtet. Dies gilt ebenso für die Erprobungsphase.
Im Verfahren QS ambulante Psychotherapie werden die Daten über die beiden Instrumente, fallbezogene Dokumentation beim Leistungserbringer und Patientenbefragung, erfasst. Leistungserbringer haben dabei die Aufgabe, den QS-Dokumentationsbogen auszufüllen und diesen zu vorgegebenen Zeitpunkten sowie über vorgegebene Datenflüsse zu übermitteln.
Detaillierte Informationen zu den Aufgaben der Leistungserbringer finden Sie unter "Ablauf des QS-Verfahrens und meine Aufgaben als Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut im QS-Verfahren".
Ab 1. Januar 2025 regionale Erprobung in Nordrhein-Westfalen
Das QS-Verfahren wird gemäß Beschluss des G-BA vom 18. Januar 2024 ab dem 1. Januar 2025 regional in Nordrhein-Westfalen über einen Zeitraum von insgesamt sechs Jahren erprobt.
Für die Qualitätsmessung werden alle Richtlinientherapien berücksichtigt, die am 1. September 2024 oder später begonnen und am 1. Januar 2025 oder später beendet werden.
Für Therapien, die vor dem 1. September 2024 begonnen und am 1. Januar 2025 oder später beendet werden, muss ein verkürzter Bogen dokumentiert werden.
Diese Fälle werden jedoch nicht Grundlage der Qualitätsmessung.
Verfahren in Zahlen
16
Nummer des Qualitätssicherungsverfahrens
ca. 7 000
Am Verfahren beteiligte Leistungserbringer
18
Qualitätsindikatoren und Transparenzkennzahlen
01.01.2025
Start der regionalen Erprobung in Nordrhein-Westfalen
Erläuterung der verschiedenen Jahresangaben der IQTIG-Produkte
Das IQTIG verwendet eindeutig definierte Begriffe für die Zuordnung von Produkten zu Jahreszahlen.
Die Begriffe sind Spezifikationsjahr, Erfassungsjahr und Auswertungsjahr. Bitte beachten Sie dies bei der direkten Navigation zu den Produkten.
Berichte des Auswertungsjahres 2024 können sich beispielsweise auf die Erfassungsjahre 2023 und 2022 (Vergleichszeitraum) beziehen und gleichzeitig auf Basis der Spezifikationsjahre 2023 und 2022 erhoben worden sein.
Das Spezifikationsjahr ist das Jahr, für das die Erfassung der Qualitätssicherungsdaten spezifiziert wurde.
Das Erfassungsjahr ist das Jahr, zu dem Qualitätssicherungsdaten für die Auswertung erfasst wurden.
Das Auswertungsjahr ist das Jahr, in dem die Zusammenstellung von Auswertungen für den Jahresbericht erfolgt, die sich auf einen definierten Berichtszeitraum bezieht.
Weitere Details zu den Begriffsdefinitionen finden Sie im Glossar.
Auswertung und Rechenregeln
Ambulante Psychotherapie (AmbPT)
Vorläufige Regeln, nach denen die Ergebnisse von Qualitätsindikatoren und Kennzahlen berechnet werden. Prospektive Rechenregeln
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Erfassungsjahr 2025
Validierter Fragebogen
Das IQTIG hat im Auftrag des G-BA einen Fragebogen entwickelt und validiert. Dieser wurde bei der vom G-BA beauftragten Überarbeitung der Patientenbefragung hinsichtlich der Übertragbarkeit auf die Gruppentherapie und Systemische Therapie geprüft und angepasst.
Der überarbeitete Fragebogen richtet sich an Patientinnen und Patienten mit abgeschlossener Einzeltherapie. Welche Themen in den Fragebögen abgebildet werden, erarbeitet das IQTIG in einem mehrstufigen Entwicklungsprozess.
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QS Ambulante Psychotherapie: Validierter Fragebogen
Spezifikation
Ambulante Psychotherapie (APSY)
Die Ausfüllhinweise dienen als Hilfestellung bei der Dokumentation durch den Anwender. Ausfüllhinweise
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Spezifikationsjahr 2025
Bildet anhand von Fragen und Antwortmöglichkeiten ab, welche Daten durch den Leistungserbringer dokumentiert werden müssen. Dokumentationsbogen
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Spezifikationsjahr 2025
Die Anwenderinformation bildet ab, wann eine Dokumentationspflicht besteht. Anwenderinformation QS-Filter
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Spezifikationsjahr 2025
Exportmodule für sektorenübergreifende Verfahren | Anwenderinformationen QS-Filter
Ambulante Psychotherapie (SV) (APSY_SV)
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Spezifikationsjahr 2025
Ambulante Psychotherapie (KV) (APSY_KV)
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Spezifikationsjahr 2025
Patientenbefragung Ambulante Psychotherapie (PAPSY)
Die Ausfüllhinweise dienen als Hilfestellung bei der Dokumentation durch den Anwender. Ausfüllhinweise
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Spezifikationsjahr 2025
Bildet anhand von Fragen und Antwortmöglichkeiten ab, welche Daten durch den Leistungserbringer dokumentiert werden müssen. Dokumentationsbogen
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Spezifikationsjahr 2025
Die Anwenderinformation bildet ab, wann eine Dokumentationspflicht besteht. Anwenderinformation QS-Filter
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Spezifikationsjahr 2025
Exportmodule für sektorenübergreifende Verfahren | Anwenderinformationen QS-Filter
Patientenbefragung Ambulante Psychotherapie (SV) (PAPSY_SV)
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Spezifikationsjahr 2025
Patientenbefragung Ambulante Psychotherapie (KV) (PAPSY_KV)
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Spezifikationsjahr 2025