Ambulante psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Krankenversicherter (QS Ambulante Psychotherapie)

Laut der „Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss über die Durchführung der Psychotherapie“ (Psychotherapie-Richtlinie) „wendet [Psychotherapie] methodisch definierte Interventionen an, die auf als Krankheit diagnostizierte seelische Störungen einen systematisch verändernden Einfluss nehmen und Bewältigungsfähigkeiten des Individuums aufbauen.“ Eine seelische Erkrankung ist demnach definiert „als krankhafte Störung der Wahrnehmung, des Verhaltens, der Erlebnisverarbeitung, der sozialen Beziehungen und der Körperfunktionen“, die durch die betroffene Person nicht oder nur teilweise willentlich steuerbar ist.

Innerhalb eines Quartals nehmen ca. 1,6 Millionen volljährige, gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten bei niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Leistungen der Psychotherapie gemäß Psychotherapie-Richtlinie in Anspruch. Diese Patientinnen und Patienten verteilten sich 2023 auf insgesamt 46.319 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, davon 5.912 ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, 6.692 Nervenärztinnen und Nervenärzte und 33.715 Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.

Gesetzliche Grundlagen und Ziele des Verfahrens

Bis zur Novellierung des § 136a Abs. 2a SGB V im Jahr 2019 war der Versorgungsbereich der ambulanten Psychotherapie mit einer hohen Zahl an Leistungserbringern und Behandlungsfällen noch nicht in die gesetzliche externe Qualitätssicherung einbezogen. Im Jahr 2018 hat der G-BA das IQTIG mit der Entwicklung eines QS-Verfahrens beauftragt, das diagnose- und therapieformübergreifend die Qualität der Versorgung nach einer ambulanten Psychotherapie erfasst. Mit Abschluss der Entwicklungen im Jahr 2023 liegt das QS-Verfahren Ambulante psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Krankenversicherter (QS ambulante Psychotherapie) vor.
Übergeordnetes Ziel des QS-Verfahrens ist die Beurteilung und Förderung der Versorgungsqualität ambulant durchgeführter Psychotherapien anhand der beiden QS-Instrumente fallbezogene QS-Dokumentation und Patientenbefragung.

Adressiert werden ambulante einzelpsychotherapeutische Behandlungen erwachsener, gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten mit Kurz- oder Langzeittherapie, die von ärztlichen oder Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit einem gemäß Psychotherapie-Richtlinie anerkannten psychotherapeutischen Verfahren durchgeführt werden.
Das QI-Set bildet den gesamten Behandlungsverlauf, von der psychotherapeutischen Sprechstunde über die Probatorik, die psychotherapeutische Behandlung bis zum Therapieende ab und adressiert diagnose- und therapieformübergreifend die Prozess- und Ergebnisqualität der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung.

Regionale Erprobung startet am 1. Januar 2025

Das QS-Verfahren soll gemäß Beschluss des G-BA vom 18. Januar 2024 ab dem 1. Januar 2025 regional in Nordrhein-Westfalen über einen Zeitraum von insgesamt sechs Jahren erprobt werden.

In das Verfahren eingeschlossen werden Patientinnen und Patienten, deren Therapie ab dem 1. Januar 2025 beendet wird. Der Erprobungszeitraum wird vom IQTIG wissenschaftlich begleitet.

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