Perinatalmedizin (QS PM)

Die Perinatalmedizin umfasst die geburtshilfliche Versorgung von Mutter und Kind im Zeitraum kurz vor bis kurz nach der Geburt (Geburtshilfe) sowie die Versorgung und Behandlung von Neu- bzw. Frühgeborenen (Neonatologie).
Die Münchner Perinatalstudie (1975 bis 1977) und die daraus hervor­gegangene Perinatalerhebung gelten allgemein als Ausgangs­punkt der heutigen gesetzlichen Qualitätssicherung im Bereich der Perinatalmedizin. Deren Ziel ist es, beobachtete Qualitäts­unterschiede in der geburtshilflichen Versorgung zu erfassen und die Qualität kontinuierlich zu verbessern.

Seit dem 1. Januar 2021 wird das QS-Verfahren Perinatalmedizin (QS PM) im Regelbetrieb unter der „Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung" (DeQS-RL) geführt.
Die beiden Auswertungsmodule Geburtshilfe (PM-GEBH) und Neonatologie (PM-NEO) werden weiterhin getrennt erfasst und ausgewertet.

Erläuterung der verschiedenen Jahresangaben der IQTIG-Produkte

Das IQTIG verwendet eindeutig definierte Begriffe für die Zuordnung von Produkten zu Jahreszahlen.
Die Begriffe sind Spezifikationsjahr, Erfassungsjahr und Auswertungsjahr. Bitte beachten Sie dies bei der direkten Navigation zu den Produkten.
Berichte des Auswertungsjahres 2024 können sich beispielsweise auf die Erfassungsjahre 2023 und 2022 (Vergleichszeitraum) beziehen und gleichzeitig auf Basis der Spezifikationsjahre 2023 und 2022 erhoben worden sein.

Das Spezifikationsjahr ist das Jahr, für das die Erfassung der Qualitätssicherungsdaten spezifiziert wurde.
Das Erfassungsjahr ist das Jahr, zu dem Qualitätssicherungsdaten für die Auswertung erfasst wurden.
Das Auswertungsjahr ist das Jahr, in dem die Zusammenstellung von Auswertungen für den Jahresbericht erfolgt, die sich auf einen definierten Berichtszeitraum bezieht.
Weitere Details zu den Begriffsdefinitionen finden Sie im Glossar.

Auswertung und Rechenregeln

Geburtshilfe (PM-GEBH)

Seit dem Jahr 2001 ist der Bereich der Geburtshilfe in einem bundeseinheitlichen QS-Verfahren etabliert. In diesem Verfahren werden alle Geburten in der Bundesrepublik, die in einem Krankenhaus stattgefunden haben, erfasst.

Ver­schiedene Aspekte der Prozess- und Ergebnisqualität vor, wäh­rend und nach der Geburt werden mit Qualitätsindikatoren und Kennzahlen abgebildet und beziehen sich auf die adäquate me­dizinische Versorgung sowohl der Mutter als auch des Kindes.

Vorläufige Rechenregeln, mit denen die Ergebnisse der Auffälligkeitskriterien berechnet werden. Prospektive Rechenregeln für Auffälligkeitskriterien

Regeln, nach denen die Ergebnisse von Qualitätsindikatoren und Kennzahlen für die endgültige Jahresauswertung berechnet werden. Endgültige Rechenregeln

Vorläufige Regeln, nach denen die Ergebnisse von Qualitätsindikatoren und Kennzahlen berechnet werden. Prospektive Rechenregeln

Rechenregeln, mit denen die Ergebnisse der Auffälligkeitskriterien für die Jahresauswertung berechnet wurden. Endgültige Rechenregeln für Auffälligkeitskriterien

Die Bundesauswertung enthält für ein Auswertungsmodul die Ergebnisse der Jahresauswertung auf Bundesebene. Bundesauswertung

Neonatologie (PM-NEO)

Bei der Neonatologie handelt es sich um einen Zweig der angewandten Kinderheilkunde, der sich mit der Versorgung und Behandlung von Neu- bzw. Frühgeborenen beschäftigt. Hierbei ist die Sicherstellung einer guten Versorgungsqualität, insbesondere die Vermeidung von Erkrankungen sowie die Durchführung einer adäquaten Therapie, von großer Bedeutung.
Im Auswertungsmodul PM-NEO werden alle Neugeborenen erfasst, die innerhalb der ersten sieben Lebenstage stationär in ein Krankenhaus aufgenommen werden und eine Aufenthaltsdauer im Krankenhaus von mehr als zwölf Stunden haben oder die im Alter von acht bis 120 Tagen von einem anderen Krankenhaus zuverlegt wurden.
Außerdem müssen sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen: Aufnahmegewicht von weniger als 2.000 g, stationärer Aufenthalt länger als 72 Stunden außerhalb der geburtshilflichen Abteilung, Beatmung länger als eine Stunde sowie schwerwiegende Erkrankung bei einem Aufnahmegewicht ab 2.000 g.

Dokumentationspflichtig sind darüber hinaus Kinder, die im Kreißsaal oder in den ersten sieben Lebenstagen versterben oder die im Alter von acht bis 120 Lebenstagen zuverlegt wurden und verstorben sind.
Unter Berücksichtigung dieser Kriterien werden pro Jahr aktuell mehr als 100.000 Früh- oder Neugeborene erfasst. Bei ca. 10.000 von diesen Kindern handelt es sich um sehr kleine Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht von weniger als 1.500 g oder mit einem Gestationsalter von weniger als 32 vollendeten Schwangerschaftswochen.
Ein Großteil der Indikatoren und Kennzahlen im Auswertungsmodul PM-NEO bezieht sich auf diese Hochrisikogruppe.

Vorläufige Rechenregeln, mit denen die Ergebnisse der Auffälligkeitskriterien berechnet werden. Prospektive Rechenregeln für Auffälligkeitskriterien

Regeln, nach denen die Ergebnisse von Qualitätsindikatoren und Kennzahlen für die endgültige Jahresauswertung berechnet werden. Endgültige Rechenregeln

Vorläufige Regeln, nach denen die Ergebnisse von Qualitätsindikatoren und Kennzahlen berechnet werden. Prospektive Rechenregeln

Rechenregeln, mit denen die Ergebnisse der Auffälligkeitskriterien für die Jahresauswertung berechnet wurden. Endgültige Rechenregeln für Auffälligkeitskriterien

Die Bundesauswertung enthält für ein Auswertungsmodul die Ergebnisse der Jahresauswertung auf Bundesebene. Bundesauswertung

Spezifikation

Geburtshilfe (16/1)

Die Ausfüllhinweise dienen als Hilfestellung bei der Dokumentation durch den Anwender. Ausfüllhinweise

Bildet anhand von Fragen und Antwortmöglichkeiten ab, welche Daten durch den Leistungserbringer dokumentiert werden müssen. Dokumentationsbogen

Die Anwenderinformation bildet ab, wann eine Dokumentationspflicht besteht. Anwenderinformation QS-Filter

Neonatologie (NEO)

Die Ausfüllhinweise dienen als Hilfestellung bei der Dokumentation durch den Anwender. Ausfüllhinweise

Bildet anhand von Fragen und Antwortmöglichkeiten ab, welche Daten durch den Leistungserbringer dokumentiert werden müssen. Dokumentationsbogen

Die Anwenderinformation bildet ab, wann eine Dokumentationspflicht besteht. Anwenderinformation QS-Filter

Bundesqualitätsbericht

Die vollständigen Bundesqualitätsberichte sowie die QSEB-Anhangtabellen (Excel-Datei) des Bundesqualitätsberichts 2024 stehen hier zum Download zur Verfügung.

bis Auswertungsjahr 2023

Zusatzinformationen