Kriterien für die Aussetzung und Aufhebung von Qualitätsindikatoren oder QS-Verfahren: Abschlussbericht

Mit Beschluss vom 15. Juli 2021 beauftragte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das IQTIG u.a., Kriterien zu entwickeln, anhand derer das IQTIG dem G-BA fachwissenschaftliche Empfehlungen zur Aussetzung einzelner Qualitätsindikatoren und ganzer Indikatorensets geben kann.

In der fachwissenschaftlichen Literatur einschließlich Publikationen von mit dem IQTIG vergleichbaren Institutionen im Ausland (z. B. AHRQ, NQF) liegen weder detaillierte Verfahren noch Kriterien für eine Aussetzungsprüfung von Qualitätsindikatoren vor. Wenn Aussetzungskriterien beschrieben sind, entsprechen diese meist den Kriterien, die bei der Einführung von Qualitätsindikatoren an diese angelegt werden. Aus diesem Grund verwendet das IQTIG seine Eignungskriterien für Qualitätsmessung sowohl für die Beurteilung, ob ein Indikator eingeführt werden sollte als auch für die Beurteilung, ob ein Indikator ausgesetzt werden sollte.
Weitere Informationen dazu finden Sie in Kapitel 13 der "Methodischen Grundlagen" des IQTIG.

Anhand dieser Eignungskriterien wägt das IQTIG für jeden Indikator ab, ob sein möglicher Nutzen in einem angemessenen Verhältnis zum Aufwand für die Datenerhebung steht. Der Nutzen eines Qualitätsindikators besteht dabei in der möglichst aussagekräftigen Information über die Versorgungsqualität.
Mittels dieser Herangehensweise kann das IQTIG auch Empfehlungen zur Aussetzung ganzer Indikatorensets geben: Besteht im Verhältnis zum Aufwand nur ein geringer Nutzen für die Indikatoren des Sets, empfiehlt das IQTIG eine Aussetzung des gesamten Indikatorensets und des darauf basierenden QS-Verfahrens.
Damit verfügt das IQTIG über ein strukturiertes, Kriterien-geleitetes Verfahren zur Aufwand-Nutzen-Abwägung, das über bisher publizierte Ansätze hinausgeht. Diese Methodik wird vom IQTIG bei der Prüfung indikatorbasierter QS-Verfahren auf Anpassungsbedarf angewendet.

Download

Kommentierung

Zusatzinformationen