Konzept zur Gestaltung von Rückmeldeberichten gemäß DeQS-RL: Abschlussbericht

Das IQTIG wurde am 18. August 2022 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, ein Konzept zur Gestaltung von Rückmeldeberichten gemäß Teil 1 § 18 DeQS-RL zu erarbeiten. Das übergeordnete Ziel war hierbei, die Rückmeldeberichte sowohl anwenderfreundlicher zu gestalten als auch eine bessere Ausrichtung auf den Qualitätsförderungszweck zu erreichen.

Das IQTIG geht in seiner Bearbeitung zweistufig vor, indem es zum einen die Weiterentwicklung bzw. Verbesserung des aktuellen Berichtssystems in den Blick nimmt und zum anderen eine Perspektive für eine grundsätzliche konzeptionelle Weiterentwicklung erklärt. Die Analyse der an das IQTIG gestellten Anforderungen für die Rückmeldeberichte sowie die Auswertungen der Stakeholder-Befragung zeigen auf, dass das derzeitige Berichtskonzept zwingend einer Verbesserung bedarf.
Hierbei erweisen sich jedoch die Bedarfe zwischen den verschiedenen Nutzergruppen und auch entsprechend der jeweiligen Nutzungssituation als sehr unterschiedlich. Um diesem direkt zu begegnen, empfiehlt das IQTIG zunächst drei mittelfristig umsetzbare Maßnahmen.

Die Möglichkeiten für nutzerfreundliche Rückmeldungen der Ergebnisse der Qualitätssicherung sind im Rahmen von PDF-Berichten jedoch deutlich begrenzt. Um daher zukunftsweisend und wesentlich nutzerfreundlicher zu werden, hat das IQTIG ein langfristiges Weiterentwicklungskonzept der Gesamtberichterstattung entworfen. In diesem steht die Implementierung eines Online-Portals im Fokus. Dies ermöglicht eine Individualisierung der Berichterstattung, die die zurückgemeldeten, verschiedenartigen Nutzerperspektiven und -bedarfe adäquat abbilden kann.
Darüber hinaus bietet dies überhaupt die Möglichkeit, bei zunehmender Breite der Qualitätssicherung und bei besonderem Bedarf, wie beispielsweise im Rahmen eines Stellungnahmeverfahrens, noch detailliertere Daten anbieten zu können, als aktuell über die Rückmeldeberichte möglich ist.
Der G-BA hat die Veröffentlichung des Abschlussberichtes inklusive der Anlagen A bis G am 16. Januar 2025 beschlossen.

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