FAQ: Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen

Allgemein

Was beinhaltet das neue QS-Verfahren Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen (NET) einschließlich Pankreastransplantationen (QS-NET)?

Das QS-Verfahren QS-NET vereint seit dem 1. Januar 2020 unter der "Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung" (DeQS-RL) die bisherigen Qualitätssicherungsverfahren zur Dialyse nach der "Richtlinie zur Sicherung der Qualität von Dialyse-Behandlungen" (QSD-RL) und die QS-Verfahren Nierentransplantation und Pankreas- und Pankreas-Nierentransplantation gemäß "Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern" (QSKH-Richtlinie).

Grundlage des Verfahrens sind neben der DeQS-RL die themenspezifischen Bestimmungen zum Verfahren QS-NET. Diese themenspezifischen Bestimmungen wurden am 20. Juni 2019 durch den G-BA beschlossen und sind mit dem 1. Januar 2020 in Kraft getreten.

Welche Arten von Daten werden in dem Verfahren QS-NET erhoben?

Für das Verfahren QS-NET werden anhand der fallbezogenen QS-Dokumentation Daten beim Leistungserbringer erhoben. Dies erfolgt anhand der folgenden Module:

  • DIAL (Dialyse) mit den Exportmodulen:
    • DIAL_LKG (Dialyse (durch ein Krankenhaus erbrachte Leistungen))
    • DIAL_KV (Dialyse (durch Vertragsärzte kollektivvertraglich erbrachte Leistungen))
    • DIAL_SV (Dialyse (durch Vertragsärzte selektivvertraglich erbrachte Leistungen))
  • PNTX (Nieren- und Pankreas- (Nieren-)transplantation)
  • PNTXFU (Nieren- und Pankreas- (Nieren-)transplantation Follow-up)

Darüber hinaus werden Sozialdaten bei den Krankenkassen gemäß §299 Sozialgesetzbuch (SGB) V erhoben. Diese werden durch die Krankenkassen zur Verfügung gestellt, eine gesonderte Dokumentation durch den Leistungserbringer ist hier nicht erforderlich.

An wen müssen die Daten im Verfahren QS-NET übermittelt werden?

Die Exportdateien werden beim Leistungserbringer erstellt und dann an die zuständige Datenannahmestelle (DAS) weitergeleitet. Datenannahmestellen nehmen die Datenlieferungen im Rahmen der "Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung" (DeQS-RL) entgegen. Der Export und die Übermittlung der QS-Daten finden im XML-Format statt.

Datensätze zu Verfahren nach DeQS-RL werden über die zuständigen Datenannahmestellen und die Vertrauensstellen an die Bundesauswertungsstelle übermittelt. Die zuständige(n) Datenannahmestelle(n)

  • für kollektivvertraglich erbrachte Leistungen sind die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV),
  • für selektivvertraglich erbrachte Leistungen ist die Datenannahmestelle für selektivvertraglich erbrachte Leistungen (DAS-SV),
  • für stationär oder teilstationär erbrachte Leistungen durch die Krankenhäuser sind die Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung (LQS) bzw. Landeskrankenhausgesellschaften (LKG).

Eine Übersicht über die zuständigen Datenannahmestellen finden Sie hier.

Dialyse: Wie definiert sich ein Behandlungsfall im Bereich Dialyse?

Der Behandlungsfall entspricht im vertragsärztlichen Bereich dem Behandlungsquartal. Die Abgrenzungskriterien für teilstationäre Dialysen sind derzeit nicht einrichtungsübergreifend definierbar, da es in der Praxis keine einheitliche Falldefinition für teilstationäre Dialysebehandlungen gibt. Da jedes Krankenhaus selbst entscheiden kann, ob es einen Fall pro Behandlung, pro Quartal oder mit einem anderen Zeitbezug definieren möchte, kommt es in der Praxis zu einer heterogenen Abrechnungsweise.

Es ergeben sich folgende Falldefinitionen:

  • Vertragsärztlicher Fall: Behandlungsquartal
  • Teilstationärer Fall: richtet sich nach der Falldefinition im Krankenhaus, kann also von Leistungserbringer zu Leistungserbringer unterschiedlich sein (Fall pro Behandlung, pro Quartal oder mit einem anderen Zeitbezug)

Besonderheiten bei teilstationären Fällen:

Die Funktionsweise des Verfahrens sollte im Idealfall darin bestehen, dass bei der ersten Dialysebehandlung im Quartal ein Basisbogen zu dokumentieren ist und für die einzelnen Dialysebehandlungen innerhalb des Aufenthaltes/Behandlungsfalls jeweils entsprechende Teildatensätze (Dialyse-Bögen) anzulegen sind. Durch die fehlende Falldefinition im Beriech der teilstationären Dialysen kann es jedoch dazu kommen, dass bei jeder Dialysebehandlung ein neuer Basisbogen ausgelöst wird. Aufgrund des unangemessen hohen Dokumentationsaufwandes, der damit einhergehen würde, sind für dieses Problem softwareseitig Lösungen zu entwickeln. Denkbar sind Automatismen, die den Dokumentationsaufwand für die Leistungserbringer so gering wie möglich halten. (Beispiele für Automatismen: Automatisches Befüllen von bereits dokumentierten Inhalten, Klonen des Basisbogens usw.)

Eine Alternativlösung besteht darin, dass das Krankenhaus seine Falldefinition so abändert, dass sich diese nicht auf jede einzelne Dialysebehandlung, sondern z.B. auf das Behandlungsquartal bezieht.

Welche Auswirkung hat die fehlende einheitliche Definition für teilstationäre Dialysebehandlung auf die Sollstatistik?

Aufgrund des Fehlens einer einheitlichen Falldefinition für teilstationär durchgeführte Dialysebehandlungen können die Fallzahlen der (teil-)stationären Leistungserbringer weder untereinander noch mit den Fallzahlen der Leistungserbringer aus dem ambulanten, vertragsärztlichen Bereich verglichen werden. Der etablierte Soll-Ist-Abgleich pro Leistungserbringer ist jedoch möglich.

Ist zukünftig die Umsetzung von Zählleistungsbereichen geplant?

Die Umsetzung von Zählleistungsbereichen ist im Moment nicht möglich aufgrund der folgenden Tatsachen:

Zur Ermittlung der Sollzahlen auf Prozedurebene im teilstationären Bereich wäre die Kombination aus OPS-Kode und OPS-Datum notwendig. OPS-Kode und OPS-Datum sind jedoch nicht valide.

Bei der kontinuierlichen Peritoneal-Dialyse (PD) ist eine Ermittlung der Sollzahlen auf Prozedurebene nicht möglich, da die Dialyse von der Patientin / vom Patienten selbst zu Hause durchgeführt wird. Bei dieser Form der Dialyse ist es schwierig, ein geeignetes Kriterium für die Auslösung von Teildatensätzen und somit zur Ermittlung der entsprechenden Sollzahlen zu definieren.

Im vertragsärztlichen Bereich wird die Dialysebehandlung über EBM-Kodes abgerechnet. Über diese Kodes ist die Ermittlung der tatsächlich durchgeführten Dialysebehandlungen nicht möglich, da für die Abrechnung im ambulanten Bereich eine Wochenpauschale gilt. Die Wochenpauschale gilt für mindestens drei Behandlungen. Da die Teildatensätze nicht pro Wochenpauschale sondern pro tatsächlich durchgeführter Behandlung dokumentiert werden sollen, lässt sich aus der Abrechnung der Wochenpauschale nicht auf die Anzahl der Dialysen schließen.

Die Sollstatistik ist vom Standortbezug zu entkoppeln und auf Ebene des Institutionskennzeichens zu erstellen. Die Darstellung der Datengrundlage sowie der Unter-/Überdokumentation in den Berichten haben daher ebenfalls auf Ebene des Institutionskennzeichens zu erfolgen.

Dialyse: Was muss dokumentiert werden, wenn sich die Patientin bzw. der Patient im Urlaub befindet?

Befindet sich eine Patientin bzw. ein Patient im Urlaub und kommt es aufgrund dessen zu einer Unterbrechung der Dialysebehandlung, so sollte ein „wesentliches Ereignis im Behandlungsfall“ dokumentiert werden. Als „Art des wesentlichen Ereignisses“ ist in diesen Fällen entweder „Auslandsaufenthalt“ oder „kurzzeitige Dialysebehandlung durch eine andere ambulante Dialyseeinrichtung“ bzw. „kurzzeitige Dialysebehandlung durch eine andere teilstationäre Dialyseeinrichtung“ zu dokumentieren.

Fallbezogene QS-Dokumentation

Dialyse: Wann müssen die Datenfelder zur Information über Behandlungsmöglichkeiten ausgefüllt werden?

Die Datenfelder

  • Zu welchen Behandlungsmöglichkeiten wurden dem Patienten Informationsgespräche angeboten?
  • Behandlungsmöglichkeiten ohne Nierenersatztherapie
  • Hämodialyse
  • Peritonealdialyse
  • Heimdialyse
  • Nierentransplantation
  • Lebendorganspende

müssen nur ausgefüllt werden, wenn im jeweiligen Jahr der Dokumentation die Erstdialyse stattgefunden hat.

In der Dokumentationssoftware sollte dies bereits berücksichtigt sein, sodass nur in den erforderlichen Fällen ein Ausfüllen dieser Datenfelder möglich sein sollte.

Dialyse: Wie sind Patienten mit Heimdialyse als Organisationsform der Dialyse zu dokumentieren?

Für Patienten mit Heimdialyse als Organisationsform der Dialyse sind die Datenfelder:

  • Wievielte Dialyse innerhalb dieses Behandlungsfalls?
  • Dialyseverfahren
  • Prozedurenschlüssel
  • Gebührenordnungsposition (GOP)
  • Dialysedatum
  • Zugangsart
  • Körpergewicht nach der Dialysebehandlung

nur einmal pro Quartal zu dokumentieren.

Die Dokumentation aller anderen Datenfelder unterscheidet sich nicht von Patienten mit einer anderen Organisationform als die Heimdialyse.

Dialyse: Was ist mit dem Datenfeld „Beginn der Dialysetherapie (Datum der Erstdialyse)“ gemeint?

Hier ist der erste Tag der dauerhaften (chronischen) Dialyse oder der Wiederbeginn der dauerhaften (chronischen) Dialyse nach Nierentransplantation gemeint. Im Ausfüllhinweis ist hierzu folgendes beschrieben:

Bitte geben Sie das Datum an, an dem die chronische Dialysetherapie wegen chronischer Niereninsuffizienz begonnen hat. Der erste Tag der Dialysetherapie wird wie folgt definiert: Eine chronische Dialysetherapie erhält ein Patient, wenn dieser mindestens 13 Wochen ohne Unterbrechung mindestens einmal pro Woche dialysiert wird. Ist dies der Fall, so ist das Datum der ersten Dialyse dieses Zeitraums (und nicht das Datum der ersten Dialyse nach 13 Wochen) anzugeben.

Bei vorangegangener Nierentransplantation gelten dieselben Bedingungen wie für die Meldung an Eurotransplant: Versagt die transplantierte Niere nach mehr als 90 Tagen nach der Transplantation, dann ist das Datum der ersten Dialyse nach Transplantatversagen anzugeben. Bei 90 Tagen und weniger ist das Datum der Erstdialyse anzugeben.

Dialyse: Welche Fälle führen zur Auslösung der Dokumentationspflicht?

Für den Bereich der Dialysebehandlungen erfolgt die Auslösung der Dokumentationspflicht für alle Patientinnen und Patienten, die eine ambulante oder teilstationäre Dialyse aufgrund einer chronischen Niereninsuffizient erhalten.

Weitere Informationen zur Auslösung können den Anwenderinformationen des Moduls DIAL entnommen werden.

Dialyse: Welche Daten müssen durch den Leistungserbringer dokumentiert werden?

Im Bereich der Dialysebehandlungen müssen

  • pro Quartal und Fall mindestens ein Basisbogen
  • pro Erfassungsjahr und Fall mindestens ein Verlaufsdatensatz (eine erneute Übermittlung des Verlaufsdatensatzes muss erfolgen, wenn sich an den entsprechenden Daten etwas ändert)
  • pro Dialyse ein Dialysedatensatz

übermittelt werden.

Hierbei ist zu beachten, dass der Dialysedatensatz für Patientinnen und Patienten, die die Dialyse selbst bei sich zu Hause durchführen, nur einmal pro Quartal ausgefüllt werden muss.

Zur Besonderheit bei der Dokumentation von teilstationären Dialysen: Siehe Frage „Wie definiert sich ein Behandlungsfall im Bereich Dialyse?“

Im Bereich Nieren- und Pankreas-(Nieren-)transplantation müssen

  • ein Basisbogen pro Fall
  • mindestens ein Transplantationsbogen pro Fall

übermittelt werden.

Für das Follow up Nieren- und Pankreas-(Nieren-)transplantation muss zum 90 Tages-Follow-up, 1-, 2-, 3- sowie 5- Jahres-Follow-up

  • ein Basisbogen pro Fall

übermittelt werden. Hierbei ist zu beachten,

  • dass das 90-Tages-Follow-up auch dann zu erheben ist, wenn der Patient zu diesem Zeitpunkt noch in stationärer Behandlung ist
  • das 5-Jahres-Follow-up erstmals im Erfassungsjahr 2025 für Indexeingriffe im Erfassungsjahr 2020 zu erheben ist.
Dialyse: Was ist mit dem Datenfeld „Wievielter Verlaufsdatensatz innerhalb dieses Behandlungsfalles?“ gemeint?

Anhand dieses Datenfeldes kann ein Verlaufsdatensatz dem Basisbogen zugeordnet werden. Die derzeitige, etablierte Benennung suggeriert eine chronologische Reihenfolge. Das Datenfeld fungiert jedoch lediglich als Identifikationsnummer zur Verknüpfung von Teildatensätzen innerhalb eines Moduls. Daher kann es sein, dass es nicht immer eine chronologische Reihenfolge abbildet. Das IQTIG prüft derzeit, ob eine modulübergreifende Umbenennung des Datenfeldes möglich ist.

Der Teildatensatz „Verlaufsdaten“ ist wie folgt zu dokumentieren:

  • Wenn es sich um einen erstmals dokumentationspflichtigen Fall handelt, muss der vollständige Teildatensatz dokumentiert werden. (Das Datenfeld „Ist der Dialysepatient in Ihrer Einrichtung in diesem Erfassungsjahr erstmals dokumentationspflichtig?“ wird mit „ja“ beantwortet.)

Wenn es sich um einen Fall handelt, der bereits zu einem früheren Zeitpunkt dokumentiert wurde, sich jedoch die Verlaufsdaten geändert haben, müssen nur die betroffenen Datenfelder aktualisiert werden. (Das Datenfeld „Hat sich an den Verlaufsdaten seit der letzten Dokumentation etwas geändert?“ wird mit „ja“ beantwortet.) Innerhalb eines Quartals kann es daher dazu kommen, dass mehr als ein Verlaufsdatenbogen auszufüllen ist.

Nieren- und Pankreas-(Nieren-)transplantation: Welche Fälle führen zur Auslösung der Dokumentationspflicht?

Für den Bereich der Nieren- und Pankreas-(Nieren-)transplantation erfolgt die Auslösung der Dokumentationspflicht für alle Patientinnen und Patienten, bei denen während eines stationären Krankenhausaufenthalts eine Nierentransplantation, eine Pankreastransplantation oder eine kombinierte Pankreas- und Nierentransplantation vorgenommen wurde.

Weitere Informationen zur Auslösung können den Anwenderinformationen des Moduls PNTX entnommen werden.

Weiterhin besteht eine Dokumentationspflicht für die Follow-up-Informationen.