Ambulant erworbene Pneumonie (QS CAP)

Die ambulant erworbene Pneumonie (Lungenentzündung) ist die häufigste durch eine Infektion bedingte Todesursache in Deutschland. Eine erhöhte Sterblichkeit kann durch eine unzureichende Behandlung der Pneumonie bedingt sein. Um die Versorgungsqualität zu messen und ggf. Schritte zu ihrer Verbesserung einzuleiten, gehört die ambulant erworbene Pneumonie seit 2005 zu den dokumentationspflichtigen Leistungen der externen gesetzlichen Qualitätssicherung.
Bei der Pneumonie (Lungenentzündung) wird sowohl nach der Art des Krankheitserregers unterschieden als auch danach, ob die Patientin oder der Patient die Pneumonie außerhalb des Krankenhauses (ambulant) oder aber während eines Krankenhausaufenthalts (nosokomial) erworben hat.

Verschiedene Faktoren begünstigen das Entstehen einer Pneumonie. Dazu gehören unter anderem Zigarettenrauchen, virale Infektionen der Luftwege (Bronchitis) sowie das Alter von Patienten - über 60 Jahre sowie unter einem Jahr.
Die Qualitätsindikatoren des QS-Verfahrens beziehen sich auf die rechtzeitige und kontinuierliche Durchführung von notwendigen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen sowie auf die Sterblichkeit im Krankenhaus.

Ziele des QS-Verfahrens

Das QS-Verfahren Ambulant erworbene Pneumonie (QS CAP) bezieht sich auf solche Fälle bei Patientinnen und Patienten ab einem Alter von 18 Jahren, die aufgrund der Pneumonie in einem Krankenhaus behandelt werden. Das QS-Verfahren erfasst zurzeit ca. 255.000 Fälle pro Jahr. Etwa 13 Prozent der Patientinnen und Patienten versterben im Krankenhaus. Im ersten Jahr der Covid-19 Pandemie, 2020, wurden ca. 280.000 Fälle erfasst.
Eine erhöhte Sterblichkeit kann unter anderem durch eine unzureichende Behandlung der Pneumonie bedingt sein. Für einen kleineren Teil der Patientinnen und Patienten ist die Lungenentzündung eine schwerwiegende Komplikation im Rahmen einer schweren chronischen oder einer unheilbaren Grunderkrankung, wie z. B. einer fortgeschrittenen Krebserkrankung. Dann ist ggf. eine zurückhaltende, palliative Behandlung indiziert.

Die Covid-19 Pneumoniefälle wurden für den Qualitätsindikator zur Sterblichkeit für das Erfassungsjahr 2020 ausgeschlossen, um einen fairen Vergleich der Behandlungsergebnisse der Krankenhäuser zu gewährleisten.
Auf Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 17. Oktober 2024 wird das Verfahren im Erfassungsjahr 2026 ausgesetzt.

Erläuterung der verschiedenen Jahresangaben der IQTIG-Produkte

Das IQTIG verwendet eindeutig definierte Begriffe für die Zuordnung von Produkten zu Jahreszahlen.
Die Begriffe sind Spezifikationsjahr, Erfassungsjahr und Auswertungsjahr. Bitte beachten Sie dies bei der direkten Navigation zu den Produkten.
Berichte des Auswertungsjahres 2024 können sich beispielsweise auf die Erfassungsjahre 2023 und 2022 (Vergleichszeitraum) beziehen und gleichzeitig auf Basis der Spezifikationsjahre 2023 und 2022 erhoben worden sein.

Das Spezifikationsjahr ist das Jahr, für das die Erfassung der Qualitätssicherungsdaten spezifiziert wurde.
Das Erfassungsjahr ist das Jahr, zu dem Qualitätssicherungsdaten für die Auswertung erfasst wurden.
Das Auswertungsjahr ist das Jahr, in dem die Zusammenstellung von Auswertungen für den Jahresbericht erfolgt, die sich auf einen definierten Berichtszeitraum bezieht.
Weitere Details zu den Begriffsdefinitionen finden Sie im Glossar.

Auswertung und Rechenregeln

Ambulant erworbene Pneumonie (CAP)

Vorläufige Rechenregeln, mit denen die Ergebnisse der Auffälligkeitskriterien berechnet werden. Prospektive Rechenregeln für Auffälligkeitskriterien

Regeln, nach denen die Ergebnisse von Qualitätsindikatoren und Kennzahlen für die endgültige Jahresauswertung berechnet werden. Endgültige Rechenregeln

Vorläufige Regeln, nach denen die Ergebnisse von Qualitätsindikatoren und Kennzahlen berechnet werden. Prospektive Rechenregeln

Rechenregeln, mit denen die Ergebnisse der Auffälligkeitskriterien für die Jahresauswertung berechnet wurden. Endgültige Rechenregeln für Auffälligkeitskriterien

Die Bundesauswertung enthält für ein Auswertungsmodul die Ergebnisse der Jahresauswertung auf Bundesebene. Bundesauswertung

Spezifikation

Ambulant erworbene Pneumonie (PNEU)

Die Ausfüllhinweise dienen als Hilfestellung bei der Dokumentation durch den Anwender. Ausfüllhinweise

Bildet anhand von Fragen und Antwortmöglichkeiten ab, welche Daten durch den Leistungserbringer dokumentiert werden müssen. Dokumentationsbogen

Die Anwenderinformation bildet ab, wann eine Dokumentationspflicht besteht. Anwenderinformation QS-Filter

Bundesqualitätsbericht

Die vollständigen Bundesqualitätsberichte sowie die QSEB-Anhangtabellen (Excel-Datei) des Bundesqualitätsberichts 2024 stehen hier zum Download zur Verfügung.

bis Auswertungsjahr 2023

Veröffentlichungen

Zusatzinformationen