Methodik für Follow-up-Indikatoren, für die Beurteilung ihrer Zuschreibbarkeit und für das Vorgehen im Stellungnahmeverfahren: Abschlussbericht und ergänzender Bericht
Mit Beschluss vom 21. Oktober 2021 beauftragte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das IQTIG, die Methodik zu beschreiben, nach der das IQTIG Follow-up-Indikatoren entwickelt, und Konzepte zu entwickeln, wie bei diesen Indikatoren die Zuschreibung der Versorgungsqualität an die Leistungserbringer erfolgen sollte. In seinem Bericht zur „Methodik für die Entwicklung von Follow-up-Indikatoren und die Beurteilung ihrer Zuschreibbarkeit“ vom 22. Dezember 2022 stellt das IQTIG dar, dass Indikatoren mit einem langen Beobachtungszeitraum (Follow-up-Indikatoren) wie alle anderen Qualitätsindikatoren anhand der Eignungskriterien für Qualitätsmessungen entwickelt werden.
Dabei leitet das IQTIG aus wissenschaftlicher Fachliteratur und unter Einbeziehung externer Expertise ab, welcher Beobachtungszeitraum aus medizinisch-fachlicher Sicht angemessen ist, mit welchen Strukturen und Prozessen der zuerst behandelnde und ggf. weitere Leistungserbringer die Versorgungsqualität positiv beeinflussen können und welche Einflussfaktoren nicht von den Leistungserbringern zu verantworten sind. Auf dieser Basis wird die Zuschreibbarkeit von Indikatorergebnissen bei Entwicklung oder Prüfung eines Qualitätsindikators beurteilt.
Bei gemeinsamer Verantwortung mehrerer Leistungserbringer für die Versorgungsqualität sind mehrere Vorgehensweisen zum Umgang mit den Ergebnissen möglich. Hier empfiehlt das IQTIG insbesondere die Nutzung von Netzwerkanalysen, um Kooperationsbeziehungen zwischen Leistungserbringern bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten sichtbar zu machen.
Auf Wunsch des G-BA untersuchte das IQTIG ergänzend, wie im Stellungnahmeverfahren nach § 17 der “Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung” (DeQS-RL) mit Follow-up-Indikatoren und ihren Ergebnissen einheitlich umgegangen werden kann. Dieses Stellungnahmeverfahren ist oft mit Einschränkungen verbunden, wenn einzelne Behandlungsfälle über einen langen Beobachtungszeitraum analysiert werden sollen.
Das IQTIG empfiehlt daher in seinem ergänzenden Bericht vom 31. Mai 2024, das Stellungnahmeverfahren für Follow-up-Indikatoren weniger als bisher auf Einzelfallanalysen und stärker auf die fall- und indikatorübergreifende Ermittlung von Verbesserungsansätzen auszurichten.