Integration von Sozialdaten bei den Krankenkassen in QS HGV und QS KEP

Das IQTIG hat 2024 im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) die Integration von Sozialdaten bei den Krankenkassen in die Verfahren QS KEP und QS HGV geprüft.

In seinem Bericht empfiehlt das IQTIG die Umsetzung einer Sozialdatenintegration in Form eines neuen Indikatorenteilsets, das 22 Qualitätsindikatoren mit einem Follow-up beinhaltet, die allgemeine und spezifische Komplikationen, Sterblichkeit und frühzeitige Wechseleingriffe im Verlauf abbilden.

Darüber hinaus enthält der Bericht Empfehlungen zur Umsetzung dieser Weiterentwicklung ab dem Erfassungsjahr 2026.
Am 4. September 2024 hat der G-BA die Veröffentlichung des Abschlussberichts beschlossen.

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