Karotis-Revaskularisation (KAROT)

Das QS-Verfahren Karotis-­Revaskularisation (QS KAROT) soll zum 1. Januar 2021 von der "Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern" (QSKH-RL) in die "Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung" (DeQS-RL) überführt werden. Es konzentriert sich auf zwei Qualitätsziele. Da es sich bei diesen Eingriffen um pro­phylaktische Maßnahmen handelt, ist es wichtig, dass nur sol­che Patientinnen oder Patienten behandelt werden, bei denen der erwartete Nutzen – eine Reduktion des Schlaganfallrisikos – die Gefahren des Eingriffs übersteigt. Deswegen überprüfen als erstes Qualitätsziel vier Qualitätsindikatoren (zwei für offen­ chirurgische und zwei für kathetergestützte Eingriffe) eine kor­rekte Indikationsstellung, also ob nur solche Patientinnen und Patienten behandelt wurden, für die der Eingriff laut Experten­konsens (Leitlinie) empfohlen wird.

Das zweite zentrale Qualitätsziel ist eine niedrige Rate an Schlaganfällen und Todesfällen im Zusammenhang mit dem Eingriff.

Die Wahl des Verfahrens richtet sich nach dem Grad der Verengung der Halsschlagader (Stenosegrad). Bei symptomlosen Patienten mit geringen Verengungen kann eine medikamentöse Therapie ausreichend sein. Bei höhergradigen Verengungen oder bei Vorhandensein von Symptomen ist meist ein invasiver Eingriff erforderlich.

Für solch einen Eingriff stehen zwei Methoden zur Verfügung. Bei der Thrombendarteriektomie werden die Ablagerungen offen-chirurgisch aus dem Blutgefäß entfernt, um die erkrankte Arterie zu rekonstruieren (Karotis-Rekonstruktion). Alternativ kann das Gefäß auch durch einen Ballonkatheter (kathetergestützt) geweitet und mittels eines eingesetzten Drahtgeflechts (Stent) behandelt werden.

Die Auswahl der geeigneten Therapieform erfolgt in Abstimmung mit dem Patienten und mit allen behandelnden Fachdisziplinen. Die Qualitätsindikatoren dieses QS-Verfahrens richten sich auf die Indikationsstellung, auf schwere Komplikationen (Schlaganfall oder Tod) im zeitlichen Umfeld des Eingriffs sowie die postprozedurale fachneurologische Untersuchung.

Erläuterung der verschiedenen Jahresangaben der IQTIG-Produkte

Das IQTIG verwendet eindeutig definierte Begriffe für die Zuordnung von Produkten zu Jahreszahlen.
Die Begriffe sind Spezifikationsjahr, Erfassungsjahr und Auswertungsjahr. Bitte beachten Sie dies bei der direkten Navigation zu den Produkten.
Berichte des Auswertungsjahres 2024 können sich beispielsweise auf die Erfassungsjahre 2023 und 2022 (Vergleichszeitraum) beziehen und gleichzeitig auf Basis der Spezifikationsjahre 2023 und 2022 erhoben worden sein.

Das Spezifikationsjahr ist das Jahr, für das die Erfassung der Qualitätssicherungsdaten spezifiziert wurde.
Das Erfassungsjahr ist das Jahr, zu dem Qualitätssicherungsdaten für die Auswertung erfasst wurden.
Das Auswertungsjahr ist das Jahr, in dem die Zusammenstellung von Auswertungen für den Jahresbericht erfolgt, die sich auf einen definierten Berichtszeitraum bezieht.
Weitere Details zu den Begriffsdefinitionen finden Sie im Glossar.

Auswertung und Rechenregeln

Karotis-Revaskularisation (10n2-KAROT)

Vorläufige Regeln, nach denen die Ergebnisse von Qualitätsindikatoren und Kennzahlen berechnet werden. Prospektive Rechenregeln

Rechenregeln, mit denen die Ergebnisse der Auffälligkeitskriterien für die Jahresauswertung berechnet wurden. Endgültige Rechenregeln für Auffälligkeitskriterien

Die Bundesauswertung enthält für ein Auswertungsmodul die Ergebnisse der Jahresauswertung auf Bundesebene. Bundesauswertung

Erläuterungen zur Bundesauswertung

Qualitätsindikatoren mit Rechenregeln

Referenzbereiche der Qualitätsindikatoren

Referenzbereiche der Auffälligkeitskriterien

Kennzahlen

Spezifikation

Karotis-Revaskularisation (10/2)

Die Ausfüllhinweise dienen als Hilfestellung bei der Dokumentation durch den Anwender. Ausfüllhinweise

Bildet anhand von Fragen und Antwortmöglichkeiten ab, welche Daten durch den Leistungserbringer dokumentiert werden müssen. Dokumentationsbogen

Die Anwenderinformation bildet ab, wann eine Dokumentationspflicht besteht. Anwenderinformation QS-Filter

Zusatzinformationen