Implantierbare Defibrillatoren (DEFI)

Der plötzliche Herztod gehört zu den häufigsten Todesursachen in den westlichen Industrienationen. Bei den meisten Betrof­fenen sind dafür Erkrankungen der Herzkranzgefäße (koronare Herzkrankheit, KHK) oder des Herzmuskels (Kardiomyopathie) ursächlich, die lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen (Arrhythmien) zur Folge haben können.

Die Implantation eines Defibrillators ist dann angemessen, wenn kardiologisch ein hohes Risiko für gefährliche Herzrhythmusstörungen gesichert festgestellt wurde. Sind diese lebensbedrohlichen Rhythmusstörungen bereits einmal aufgetreten und ihnen liegt keine reversible Ursache zugrunde, erfolgt die ICD-Implantation – mit dem Ziel, bereits aufgetretene gefährliche Herzrhythmusstörungen zu verhindern. Das Aggregat kann diese lebensbedrohlichen Herzrhythmusstörungen durch eine Abgabe eines elektrischen Stromstoßes oder eine schnelle Abgabe von elektrischen Impulsen (antitachykarde Stimulation) beenden und damit den plötzlichen Herztod verhindern.

Ein weiteres Anwendungsgebiet der ICD-Therapie ist die fortgeschrittene Pumpschwäche des Herzens (Herzinsuffizienz). Dabei arbeiten beide Hauptkammern und/oder verschiedene Wandabschnitte der linken Kammer nicht mehr synchron. Diese Form der Herzschwäche kann mit elektrischer Stimulation behandelt werden (kardiale Resynchronisationstherapie, CRT).

Da betroffene Patientinnen und Patienten auch einem erhöhten Risiko für den plötzlichen Herztod ausgesetzt sind, werden meist Kombinationsgeräte implantiert. Sie verbinden eine Behandlung der Herzinsuffizienz mittels Resynchronisationstherapie und die Prävention des plötzlichen Herztods durch lebensbedrohliche Rhythmusstörungen der Herzkammern (CRT-D-Aggregate).

Erläuterung der verschiedenen Jahresangaben der IQTIG-Produkte

Das IQTIG verwendet eindeutig definierte Begriffe für die Zuordnung von Produkten zu Jahreszahlen.
Die Begriffe sind Spezifikationsjahr, Erfassungsjahr und Auswertungsjahr. Bitte beachten Sie dies bei der direkten Navigation zu den Produkten.
Berichte des Auswertungsjahres 2024 können sich beispielsweise auf die Erfassungsjahre 2023 und 2022 (Vergleichszeitraum) beziehen und gleichzeitig auf Basis der Spezifikationsjahre 2023 und 2022 erhoben worden sein.

Das Spezifikationsjahr ist das Jahr, für das die Erfassung der Qualitätssicherungsdaten spezifiziert wurde.
Das Erfassungsjahr ist das Jahr, zu dem Qualitätssicherungsdaten für die Auswertung erfasst wurden.
Das Auswertungsjahr ist das Jahr, in dem die Zusammenstellung von Auswertungen für den Jahresbericht erfolgt, die sich auf einen definierten Berichtszeitraum bezieht.
Weitere Details zu den Begriffsdefinitionen finden Sie im Glossar.

Auswertung und Rechenregeln

Implantierbare Defibrillatoren – Implantation (09n4-DEFI-IMPL)

Qualitätsmerkmale einer ICD-Implantation, die in diesem Auswertungsmodul erfasst werden, beziehen sich u. a. auf die Beachtung von Leitlinienempfehlungen und die Dauer des Eingriffs.

Weitere wichtige Merkmale sind die Strahlenbelastung der Patientin bzw. des Patienten sowie die Erreichung akzeptabler Werte bei notwendigen intraoperativen Messungen (Bestimmungen des elektrischen Impulses). Darüber hinaus werden Komplikationen im zeitlichen Umfeld des Eingriffs und die risikoadjustierte Sterblichkeitsrate erfasst.

Seit 2018 werden zudem Daten erhoben, die eine Verknüpfung der QS-Daten wiederholter stationärer Aufenthalte einer Patientin bzw. eines Patienten ermöglichen. Durch dieses Follow-up können auch Komplikationen erfasst werden, die erst nach Verlassen des Krankenhauses auftreten. Die Follow-up-Indikatoren, für die Daten verschiedener Eingriffsarten ausgewertet werden, sind ebenfalls dem Auswertungsmodul Implantierbare Defibrillatoren – Implantation zugeordnet.

Vorläufige Regeln, nach denen die Ergebnisse von Qualitätsindikatoren und Kennzahlen berechnet werden. Prospektive Rechenregeln

Rechenregeln, mit denen die Ergebnisse der Auffälligkeitskriterien für die Jahresauswertung berechnet wurden. Endgültige Rechenregeln für Auffälligkeitskriterien

Die Bundesauswertung enthält für ein Auswertungsmodul die Ergebnisse der Jahresauswertung auf Bundesebene. Bundesauswertung

Erläuterungen zur Bundesauswertung

Qualitätsindikatoren mit Rechenregeln

Referenzbereiche der Qualitätsindikatoren

Referenzbereiche der Auffälligkeitskriterien

Implantierbare Defibrillatoren – Aggregatwechsel (09n5-DEFI-AGGW)

Ein implantierbarer Kardioverter-Defibrillator (implantable cardioverter-defibrillator, ICD) besteht ähnlich einem Herzschrittmacher aus einem Aggregat, das Elektronik (Mikrocomputer) und Batterie in einem Gehäuse vereint. Über Elektroden ist das Aggregat mit dem Herzen verbunden. Ist nach einer Laufzeit von mehreren Jahren die Batterie erschöpft, wird ein Aggregatwechsel erforderlich. Hierbei können meist die vorhandenen Sonden am Herzen belassen werden.

Die Qualität von Eingriffen zum Wechsel des ICD-Aggregats wird anhand von Indikatoren gemessen, die sich auf die Durchführung notwendiger Funktionsmessungen des Defibrillators während der Operation sowie auf Komplikationen im Zusammenhang mit dem Eingriff beziehen. Die Dauer des Eingriffs bei Aggregatwechseln wird in einem Indikator bewertet, der auch Implantationen von Defibrillatoren umfasst und im Auswertungsmodul Implantierbare Defibrillatoren – Implantation berichtet wird.

Vorläufige Regeln, nach denen die Ergebnisse von Qualitätsindikatoren und Kennzahlen berechnet werden. Prospektive Rechenregeln

Rechenregeln, mit denen die Ergebnisse der Auffälligkeitskriterien für die Jahresauswertung berechnet wurden. Endgültige Rechenregeln für Auffälligkeitskriterien

Die Bundesauswertung enthält für ein Auswertungsmodul die Ergebnisse der Jahresauswertung auf Bundesebene. Bundesauswertung

Qualitätsindikatoren mit Rechenregeln

Referenzbereiche der Qualitätsindikatoren

Referenzbereiche der Auffälligkeitskriterien

Implantierbare Defibrillatoren – Revision/Systemwechsel/Explantation (09n6-DEFI-REV)

Dieses QS-Verfahren betrifft die Qualitätssicherung bei erneuten Eingriffen (Revisionen) an implantierbaren Kardioverter-Defibrillatoren (implantable cardioverter-defibrillator, ICD), bei ihrer Entfernung (Explantation) oder bei Systemwechseln. Die Indikatoren dieses Auswertungsmoduls beziehen sich auf Komplikationen im Umfeld der Operation und die risikoadjustierte Sterblichkeit im Krankenhaus.

Die Ergebnisse der Reizschwellen- und Amplitudenmessungen der Sonden (Bestimmungen des elektrischen Impulses) werden zusammen mit den Daten zu Erstimplantationen und Aggregatwechseln ausgewertet. Die Indikatoren sind den Auswertungsmodulen Implantierbare Defibrillatoren – Implantation und Implantierbare Defibrillatoren – Aggregatwechsel zugeordnet.

Seit dem Erfassungsjahr 2018 werden Daten erhoben, durch die die Informationen dieses Moduls mit den vorausgegangenen Schrittmachereingriffen einer Patientin bzw. eines Patienten verknüpft werden können. Die Indikatoren, die sich auf die Ursachen für die Reparatur, den Wechsel oder das Entfernen des Herzschrittmachers beziehen, können nun als Follow-up-Indikatoren ausgewertet werden und sind dem Auswertungsmodul Implantierbare Defibrillatoren – Implantation zugeordnet.

Vorläufige Regeln, nach denen die Ergebnisse von Qualitätsindikatoren und Kennzahlen berechnet werden. Prospektive Rechenregeln

Rechenregeln, mit denen die Ergebnisse der Auffälligkeitskriterien für die Jahresauswertung berechnet wurden. Endgültige Rechenregeln für Auffälligkeitskriterien

Die Bundesauswertung enthält für ein Auswertungsmodul die Ergebnisse der Jahresauswertung auf Bundesebene. Bundesauswertung

Erläuterungen zur Bundesauswertung

Qualitätsindikatoren mit Rechenregeln

Referenzbereiche der Qualitätsindikatoren

Referenzbereiche der Auffälligkeitskriterien

Spezifikation

Implantierbare Defibrillatoren – Implantation (09/4)

Die Ausfüllhinweise dienen als Hilfestellung bei der Dokumentation durch den Anwender. Ausfüllhinweise

Bildet anhand von Fragen und Antwortmöglichkeiten ab, welche Daten durch den Leistungserbringer dokumentiert werden müssen. Dokumentationsbogen

Die Anwenderinformation bildet ab, wann eine Dokumentationspflicht besteht. Anwenderinformation QS-Filter

Implantierbare Defibrillatoren – Aggregatwechsel (09/5)

Die Ausfüllhinweise dienen als Hilfestellung bei der Dokumentation durch den Anwender. Ausfüllhinweise

Bildet anhand von Fragen und Antwortmöglichkeiten ab, welche Daten durch den Leistungserbringer dokumentiert werden müssen. Dokumentationsbogen

Die Anwenderinformation bildet ab, wann eine Dokumentationspflicht besteht. Anwenderinformation QS-Filter

Implantierbare Defibrillatoren – Revision/Systemwechsel/Explantation (09/6)

Die Ausfüllhinweise dienen als Hilfestellung bei der Dokumentation durch den Anwender. Ausfüllhinweise

Bildet anhand von Fragen und Antwortmöglichkeiten ab, welche Daten durch den Leistungserbringer dokumentiert werden müssen. Dokumentationsbogen

Die Anwenderinformation bildet ab, wann eine Dokumentationspflicht besteht. Anwenderinformation QS-Filter